Wo Kirche drauf steht, muss Kirche drin sein"Osnabrück/Hannover (hab) Die Gewerkschaft ver.di will Niedersachsens Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) als Vermittlerin einschalten, um die drohende Insolvenz des Diakoniewerkes Osnabrück abzuwenden. Ver.di-Landeschef Wolfgang Denia kündigte am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoß während einer Protestaktion von knapp 200 Diakonie-Mitarbeitern in Hannover an. Ich werde die Sozialministerin bitten, alle Beteiligte kurzfristig an einen Tisch zu bringen und einen Weg für das Diakoniewerk zu suchen, erklärte der Gewerkschafter. Mit Transparenten und Sprechchören bekundeten die Bediensteten Unmut über die anhaltend akute Insolvenz-Gefahr mit unabsehbaren Folgen für die rund 1200 Arbeitsplätze in den 13 Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Sozialeinrichtungen des Diakoniewerkes. Die Mitarbeiter forderten ebenso wie Denia und Gesamtbetriebsrats-Vorsitzender Rudolf Spanuth einen stärkeren Beitrag der evangelischen Kirche zur Abwehr der Insolvenz. Der ver.di-Chef brachte es auf eine drastische Formel: Wir wollen, dass da wo Kirche draufsteht, auch Kirche drin ist und nicht Kapitalismus pur praktiziert wird. Der Präsident des Landeskirchenamtes, Eckart von Vietinghoff, sicherte engagiertes Ringen um eine Lösung zu. Wir werden mit aller Kraft auf eine Verständigung in den nächsten Tagen hinwirken, betonte er. Einen Mangel an gutem Willen könne man der Landeskirche auch nicht nachsagen. So habe sie, als das Diakoniewerk durch das defizitäre Wohnstift am Westerberg ins Trudeln geriet, drei Millionen DM für Weihnachtsgeld der Bediensteten aufgebracht. Nach wie vor sei man auch aus freien Stücken bereit, weitere sechs Millionen DM für die Sanierung zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zu unserem Wort, unterstrich der Kirchenamtspräsident. Vietinghoff machte die Beteiligung an der Sanierung aber von klaren Voraussetzungen abhängig. So sei es für die Kirche unverzichtbar, für das Diakoniewerk eine zukunftsfähige Unternehmensstruktur (gemeinnützige GmbH statt eingetragener Verein) zu schaffen und den bisherigen Haftungsverbund zwischen den einzelnen Einrichtungen einschließlich Wohnstift Westerberg aufzulösen. Nur so lasse sich verhindern, dass noch einmal ein einzelnes Objekt die Existenz des gesamten Diakoniewerks in Gefahr bringen könne. Der Präsident des Kirchenamtes deutete an, dass sich in dieser Frage die Stadtsparkasse Osnabrück bewegen müsse. Zugleich bot er an, nicht auf die Umsetzung einer Neuordnung zum Stichtag 1. März zu bestehen; dies könne auch einige Monate später geschehen. Mit sich reden lassen wolle die Kirche auch, was die Folgekosten einer neuen Gesellschaftsform des Diakoniewerks betreffe, ließ Vietinghoff anklingen.
|