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Wir über uns Mitarbeitervertretungen nehmen in kirchlichen Einrichtungen die Aufgaben von Betriebsräten wahr, da das Betriebsverfassungsgesetz auf Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen keine Anwendung findet. In Niedersachsen wählen rund 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 230 Einrichtungen, die den Diakonischen Werken angeschlossen und in den Bereichen Alten-, Behinderten-, Wohnungslosen- und Jugendhilfe sowie Krankenpflege tätig sind, ihre Mitarbeitervertretungen. Die Mitarbeitervertretungen der Diakonischen Werke Braunschweig, Hannover und Oldenburg haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen (agmav) zusammengeschlossen. Näheres regelt die am 25. April 2007 verabschiedete >> Satzung. Die Mitarbeitervertretungen wählen einen Vorstand für die Dauer von vier Jahren. Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die agmav nach außen.
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