Eckpunkte Prüfung Notlage Grundsätzlich Gilt: Notlagenregelung nicht verhandeln, ohne - den zuständigen agmav-Kollegen und
- einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzugezogen zu haben.
Und:
- Immer vorher auch mit der Arbeitnehmerseite der ARK Kontakt aufnehmen!
Klärungsfragen: - Ist der cash-flow nach DVFA/SG (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung) negativ?
- Bei positivem cash-flow: kann die planmäßige Tilgung bedient werden?
- Sind regelmäßig Pflegesatzverhandlungen geführt worden? Wurde bei Nichteinigung auch Klage eingereicht?
- Bei 100%igen Töchtern (GmbH) klären:
- Wurde die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet? (mindestens drei Monatsausgaben als Kapitalrücklage)
- Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag aufgeschlüsselt? (Verwaltungsleistungen, Geschäftsführung, sonst. Leistungen an die Mutter) Wenn nicht, Verdacht auf Gewinnabschöpfung
- Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag refinanziert?
- Sind die Ausgaben für Instandhaltungen sowie für Mieten und Pachten, welche an die Mutter zu zahlen sind, durch Erträge für Investitionsfolgekosten gedeckt? Wenn nein, Verdacht auf Gewinnabschöpfung
|