Arbeitsrechtliche KommissionenARK NiedersachsenDie Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Regelungen für den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der Diakonie zu beschließen. So heißt es im ersten Satz des § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (ARRGD). Dieses Gesetz, das die Synode des Zusammenschlusses der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen beschlossen hat, ist Rechtsgrundlage der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Niedersachsen (ARK-Nds.). Aktuelle Fassung der AVR-K 01.10.2009 (pdf) Beschlüsse der ARK Niedersachsen Aufgaben der ARK Niedersachsen Das ARRGD-Gesetz. im pdf Format
ARK EKDDie Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes hat sich am 3. Dezember 2001 neu konstituiert. Sie setzt sich aus 12 Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern zusammen. Je zur Hälfte kommen die Dienstgebervertreter von den Dienstgeberverbänden und den Diakonischen Werken. Die Dienstnehmer werden ausschließlich von regionalen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen gestellt. Zur Vorsitzenden wurde Frau Gutt, Diakonisches Werk Hannover und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Bitzmann, Diakonisches Werk Sachsen gewählt. Beschlüsse der ARK DW - EKD Aktuelle Fassung der AVR DW-EKD Stand 01.11.2007 pdf 438 kb
Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD (pdf 90 kB) Wahlordnung für die Dienstnehmerseite (pdf 74 Kb) Wahlordnung für die Dienstgeberseite (pdf 57 kb) ARK DW - EKD Mitglieder Dienstnehmerseite
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