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Arbeitsrechtliche Kommissionen

ARK Niedersachsen

„Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Regelungen für den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der Diakonie zu beschließen“. So heißt es im ersten Satz des § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (ARRGD). Dieses Gesetz, das die Synode des Zusammenschlusses der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen beschlossen hat, ist Rechtsgrundlage der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Niedersachsen (ARK-Nds.).

Aktuelle Fassung der AVR-K  Stand 01.11.2010

Beschlüsse der ARK Niedersachsen

Aufgaben der ARK Niedersachsen

Das ARRGD-Gesetz.  im  pdf Format

 

 

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