Arbeitsrechtliche KommissionenARK NiedersachsenDie Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Regelungen für den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der Diakonie zu beschließen. So heißt es im ersten Satz des § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (ARRGD). Dieses Gesetz, das die Synode des Zusammenschlusses der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen beschlossen hat, ist Rechtsgrundlage der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Niedersachsen (ARK-Nds.). Aktuelle Fassung der AVR-K Stand 01.11.2010 Beschlüsse der ARK Niedersachsen Aufgaben der ARK Niedersachsen Das ARRGD-Gesetz. im pdf Format
ARK EKDDie Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes hat sich am 5. Oktober 2010 neu konstituiert. >> hier in Kürze weitere Info´s zur "neuen" ARK DW-EKD
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