Wir über uns
Kontakt
Arbeitshilfen
Fortbildungen
ARK
Rechtsprechung
Link-Sammlung
Video-Podcast
Suche von A bis Z
  Paragraf
AGMAV  Suche von A bis Z  A

Arbeitsgericht

Arbeitsgerichte sind als 1. Instanz zuständig für besondere Gerichtsbarkeit für Arbeitssachen, geregelt im Arbeitsgerichts-Gesetz in der Fassung vom 2. 7. 1979; ergänzend gilt die ZPO. Zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören besonders bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis, zwischen Tarifvertragsparteien, ferner solche, die sich aus den Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetzen ergeben.

Die Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind mit einem Vorsitzenden (Berufsrichter) und zwei ehrenamtlichen Richtern (je ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter) besetzt, beim Bundesarbeitsgericht - hier entscheiden Senate - um zwei Berufsrichter erweitert. Bei Letzterem besteht ein Großer Senat, der entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will.

Aktuell
 

 

/Aktuell/Video-Podcast/video-start.jpg

Aktuelle Videos

 


 

 

/Aktuell/Bilder/Geld2 

Arbeitshilfe Notlagen


 

 

 

 

 

Direkt
 

 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-EKD#xxs

AVR-EKD (01.11.2007) 
(PDF) ( TEXT)

 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-K#xxs

AVR-K (01.03.2009)
(PDF) (TEXT)  

 

/Aktuell/Bilder/Logos/MVG-K#xxs

MVG-K (01.05.2005)
(PDF) (TEXT)

 

/Direkt/MVG-EKD/MVG-EKD-100.jpg#xxs

MVG - EKD
(PDF) (TEXT)

Archiv
 

Themen

Meldungen

 

Infodienst
 
Neues von der ag mav per Mail:

E-Mail:
 
   abonnieren
   abbestellen