Arbeitsbereitschaft"Wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung." So ist Arbeitsbereitschaft vom Bundesarbeitsgericht definiert worden. Grundlegend war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Höchstarbeitszeit vom 03.10.2000. Auf der folgenden Internet-Seite wird alles rund um verlängerte Arbeitszeiten berichtet und ständig die Rechtsprechung zu dem Thema aktualisiert: Weitere Informationen unter dem Stichwort Bereitschaftsdienst.
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