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Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (Juni 2000) ermöglicht es, einen gleitenden oder vorgezogenen und finanziell abgesicherten Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu organisieren, indem die bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verkürzt wird. Die Anwendungsmöglichkeiten der gesetzlichen Regelungen in den Unternehmen sind sehr vielfältig und auch abhängig vom Regelungsinhalt in unterschiedlichen Tarifverträgen.

Das Gesetz bezieht sich auf Arbeitnehmer/innen, die mindestens 55 Jahre alt sind. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Arbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Rentenversicherung auf. Wenn er für die freigewordene Arbeitszeit Arbeitslose einstellt oder Ausgebildete übernimmt, erstattet die Bundesanstalt für Arbeit die Leistungen, die der Arbeitgeber der/m teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/in bezahlt.

Altersteilzeit kann auch in Blockform vereinbart werden: Die Arbeitnehmer/innen arbeiten in der ersten Hälfte des in Frage kommenden Zeitraums voll und sind danach völlig freigestellt.

Dieses Thema wird von Tarifverträgen berührt.

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