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BAT - Bundes-Angestellten-Tarifvertrag

Zum Reformprozess des BAT

Neben Vergütungserhöhungen ist am 9. Januar 2003 eine „Prozessvereinbarung“ zur BAT-Reform abgeschlossen worden. Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen gemeinsam bis Ende 2004 ein Konzept für ein modernes Tarifrecht ausarbeiten. In der nächsten Tarifrunde wird darüber verhandelt. Als Ziele für eine BAT-Reform wurden vereinbart:

  • Ein gemeinsames Tarifwerk für alle Arbeiter und Angestellten in Ost und West.
  • Die Ablösung vom Beamtenrecht.
  • Die Ausgestaltung des Leistungsprinzips.
  • Die Straffung zu einem überschaubaren Tarifwerk.

Die Vorschläge, die in gemeinsamen Arbeitsgruppen entwickelt werden, stehen unter dem Vorbehalt einer Gesamtbeurteilung durch die Tarifvertragsparteien. Gegebenenfalls sollen dann Besitzstände und schützenswerte Vertrauenstatbestände tariflich festgeschrieben werden.

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