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Arbeitsrechtliche Kommission Niedersachsen (ARK-Nds) Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Regelungen für den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der Diakonie zu beschließen So heißt es im ersten Satz des § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (ARRGD). Dieses Gesetz, das die Synode des Zusammenschlusses der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen beschlossen hat, ist Rechtsgrundlage der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Niedersachsen (ARK-Nds.).
Kirche und Diakonie weigern sich in ganz Deutschland (außer in Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin/Brandenburg) Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften abzuschließen. Statt dessen regeln sie die Inhalte der Arbeitsverhältnisse mit Hilfe von Arbeitsrechtlichen Kommissionen wie der ARK-Nds.
Die ARK-Nds. besteht aus 18 Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt. 9 werden von den Arbeitgebern, also den Einrichtungen der diakonischen Werke und 9 von den Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen benannt. Für jedes Mitglied gibt es ein stellvertretendes Mitglied. Sie fasst Beschlüsse dadurch, dass Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite einem Antrag gemeinsam zustimmen. Mehrheitsentscheidungen gibt es also nicht. Es gilt das Konsensprinzip.
Einigen sich die beiden Seiten nicht, kann eine Seite die Schlichtung anrufen, die dann in einem zweistufigen Verfahren eine Einigung herbeiführen soll.
Die Arbeitsgemeinschaften halten den Abschluss von Tarifverträgen für die beste Lösung, um Inhalte von Arbeitsverhältnissen zu regeln. Es ist ihnen deshalb nicht leicht gefallen 1998 in diese neu gegründete ARK-Nds. einzutreten. Die Arbeitsgemeinschaften haben sich damals mehrheitlich für die Mitarbeit in der ARK-Nds. ausgesprochen, um zu versuchen, die Arbeitsbedingungen in diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen bestmöglich mitzugestalten. Die Arbeitsgemeinschaften werden dabei von der Gewerkschaft ver.di unterstützt.
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