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W-Gruppen sind rechtswidrig!

Arbeitsgericht Bremen

Aktenzeichen: 5 Ca 5294100, Verkündet am: 28.06.2001

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen vom 28. Juni 2001 stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der sog. W-Gruppen in der Diakonie fest. Diese 1998 eingeführten Niedriglohngruppen für un-; und angelernte Tätigkeiten in den Wirtschaftsdiensten diakonischer Einrichtungen sind nach Auffassung des Gerichts eine speziell Frauen diskriminierende Maßnahme. Der Arbeitgeber habe das bestehende Wertigkeitsgefüge entscheidend geändert, der Abstand zur nächsthöheren Lohngruppe habe durch die Absenkung von DM 130 auf DM 634 DM im Monat zugenommen. Von dieser Maßnahme seien weit mehr, Frauen als Männer betroffen. Die Voraussetzungen einer mittelbaren geschlechtsbezogenen Diskriminierung liegen bei der Schaffung der neuen Niedriglohngruppen vor.

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