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Niedriglohn

(Am 30.04.2004 übernommen von: Wikipedia, der freien Enzyklopädie)

Der so genannte Niedriglohn bezeichnet in der politischen Diskussion von 2003/2004 die Bezahlung eines Arbeiters oder Angestellten unterhalb des Tariflohnniveaus in Deutschland.

Die Diskussion um Niedriglöhne und die politische Forderung nach einem Niedriglohnsektor in der bundesdeutschen Wirtschaft gibt es seit den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Eng damit verbunden ist die Debatte um eine Absenkung des Niveaus der Sozialhilfe, um beschäftigungslosen Menschen verstärkte "Anreize" zu geben, einen niedrig entlohnten Job anzunehmen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass wie in anderen Staaten die Entlohung in einem Arbeitsverhältnis nicht zum Erreichen des Existenzminimums reicht (wie z. B. in den USA bei den "Working Poor"). Um trotzdem entsprechend des bundesdeutschen Lebensstandards eine menschenwürdige Existenz sichern zu können, taucht im Rahmen der Diskussion um Niedriglöhne auch immer wieder deren Ergänzung um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bzw. aus der Sozialhilfe auf. Dies würde eine Lohnsubvention zur Erreichung eines unternehmerischen Gewinns bedeuten.

Niedriglohn in Deutschland

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Aufbau Ost in Deutschland im Jahr 2004 wurde vorgeschlagen Sonderwirtschaftszonen zu errichten, in denen dann Niedriglöhne gezahlt werden könnten.

Argumentation

Durch die Globalisierung versuchen immer mehr Unternehmen ihre Produktion in sog. Niedriglohnländer auszulagern, um konkurrenzfähig zu bleiben. In Deutschland und anderen entwickelten Industrienationen wird dies gerne als Anlass für eine Diskussion über Niedriglöhne im eigenen Land genommen.

Pro

Die Befürworter sehen darin eine Möglichkeit die Wirtschaft im eigenen Land wieder auf die Beine zu bekommen. Denn durch die niedrigeren Löhne verbessern sich die Bedingungen der Unternehmen und auch für Investoren wird der Standort wieder interessanter.

Durch eine vergleichbare Produktivität und geringe Handelsschranken, aber einem Lohnniveau, das nur ein Bruchteil des deutschen Lohnniveaus beträgt, begann in den 1990er Jahren ein Abwandern von Arbeitsplätzen nach Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Staaten mit einfachen Steuermodellen und geringen Steuern, etwa nach Estland oder die Slowakei, aber auch nach Ostasien. Dies würde auch in Deutschland funktionieren, so die Überzeugung der Befürworter von Niedriglöhnen. Ob Erfahrungen der Vergangenheit, dass damalige Verlagerungen von Fertigungsstandorten, etwa in der Textilfertigung oder Automobilfertigung, wirtschaftlich nur wenig Erfolg hatten bzw. sogar zu Rückverlagerungen führten, auf den heutigen Stand der Produktivität und Infrastruktur dieser Länder übertragbar bleibt, lässt sich angesichts des rasanten Fortschritts dort anzweifeln.

Gerade Exportnationen wie Deutschland müssten international konkurrieren, während der Binnennachfrage weniger Bedeutung geschenkt werden müsse, als anderen Märkten.

Contra

Doch Gewerkschaften kritisieren dieses Modell stark und versuchen es mit allen Mitteln zu verhindern. Auch einige Wirtschaftswissenschaftler, wie z.B. Heiner Flassbeck, glauben nicht, dass Niedriglöhne in den westlichen Industriestaaten eine positiven Effekt haben würden. Sie gehen eher von einem negativen Effekt aus, da ihrer Meinung nach durch die niedrigeren Einkommen auch die Nachfrage verringert würde. Dies führt zu Einnahmerückgängen der Industrie, welche zu mehr Arbeitslosigkeit führen kann. Weiterhin wird argumentiert, dass dies zu einer Spirale ohne Ende wird. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Druck hoher Löhne die Unternehmen zu vermehrter Innovation getrieben hat, die wesentlich dafür waren und sind, die bundesdeutsche Volkswirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten.

Löhne, die durch einen hohen wirtschaftlichen Druck und bedingt durch geringe staatliche Reglementierung weit unter international üblichem Niveau liegen, werden als Billiglöhne bezeichnet.

Lohnwucher

In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden Niedriglohnvereinbarungen dann als unzulässig angesehen, wenn sie vom "ortsüblichen" Lohn erheblich abweichen. Als ortsüblich in diesem Sinne werden regelmäßig die in den einschlägigen Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne angesehen. Unterschreitet der vereinbarte Lohn den Tariflohn um 30% oder mehr, wird in der Regel Sittenwidrigigkeit der Lohnregelung wegen Lohnwuchers angenommen, mit der Folge, dass stattdessen der Tariflohn zu zahlen ist (und bis zur Grenze der Verjährung nachzuzahlen ist). Unterschreitet der vereinbarte Lohn aber "nur" die geltenden Sätze der Sozialhilfe ohne in einem auffälligen Mißverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, so soll das alleine nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts noch kein ausreichender Grund sein, Lohnwucher annehmen zu können...

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