Zwischen Nächstenliebe und Insolvenz Das Programm der Fachtagung Lange Zeit war es unvorstellbar, dass eine kirchliche Sozialeinrichtung, z.B. ein Krankenhaus, eine Altenhilfeeinrichtung von wirtschaftlicher Not, gar von Insolvenz bedroht ist. Heute sind Unternehmenspleiten auch in kirchlichen Einrichtungen kaum noch eine Schlagzeile wert. Wohl alle kirchlichen Arbeitsrechtregelungen sehen Notlagenregelungen oder Öffnungsklauseln vor. Im Diakonischen Werk der Ev. Kirche im Rheinland soll es schon für rund ein Viertel der Einrichtungen Notlagenregelungen geben. Auch in Einrichtungen, in denen noch nicht über Notlagenregelungen gesprochen wird, merken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie die Pflege- und Hilfebedürftigen die Auswirkungen der gedeckelten Budgets, Fallpauschalen, Fachleistungsstunden und anderen Instrumenten zur Kostensenkung. Die personelle Ausstattung wird immer knapper, der Leistungsdruck steigt, die Versorgung von Patienten und Bewohnern wird schlechter. Die kirchlichen Sozialeinrichtungen, also die Einrichtungen und Werke von Diakonie und Caritas, sind wie alle anderen Anbieter sozialer Dienste einem Preiswettbewerb ausgesetzt. Denn die Kostenträger erstatten den Einrichtungen nicht mehr die notwendigen Kosten, sondern lediglich Entgelte, die als »marktgerecht « bezeichnet werden. Es scheint, als ob Betreute und deren Angehörige, Mitarbeiter und Einrichtungen gleichgerichtete Interessen gegenüber den Kostenträgern haben. Die Praxis spiegelt dies nicht immer wieder. Der Wettbewerb zwingt immer mehr Einrichtungen, sich auf wirtschaftlich lukrative, zumindest aber kostendeckende Angebote zu beschränken. Schon heute sind einzelne Regionen unterversorgt und »unrentable« Hilfebedürftige bleiben ohne Hilfeangebote. Die verbleibenden Hilfeangebote werden stromlinienförmig an der geforderten Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Sichtbar wird dies z.B. in der ambulanten Pflege: Zeit für dringend notwendige Zuwendung zu den kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen ist nicht mehr vorhanden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden in doppelter Weise unter dieser Entwicklung. Ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern sich: Sie sind bedroht von betriebsbedingten Kündigungen, Lohnsenkungen und von gewaltiger Arbeitsverdichtung. Sie leiden aber auch unter dem Eindruck, den ihnen anvertrauten Hilfebedürftigen längst nicht mehr gerecht zu werden. Erforderlich ist eine gesellschaftliche Verständigung über die Fragen, Die sozialen Einrichtungen und die in ihnen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in dieser Auseinandersetzung sowohl Sachwalter der von ihnen betreuten Menschen als auch Vertreter eigener Interessen. Sie sind Anwalt und Mandant zugleich. Wir wollen die Diskussion aufnehmen aus Sicht der Leistungsempfänger und der in den Sozialeinrichtungen tätigen Menschen. Anmeldung Kosten Die Tagung findet in Kassel im Anthroposophischen Zentrum statt. Die Tagungsgebühr beträgt 175 Euro. AnmeldungFlyer mit Anmeldeformular zum Ausdrucken
Diakonische ArbeitnehmerInnen Initiative e.V. (dia e.V.) Vogelsang 6 30459 Hannover Tel. 0511. 41 08 97 50 Fax 0511. 2 34 40 61 Mail diaev@htp-tel.de Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers sind wir gern behilflich.
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