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AGMAV  Aktuell  Notlagen

Informationen zu Notlagen diakonischer  Einrichtungen

Notlagen

Was ist eine Notlage?

In diesem Zusammenhang wird von Notlage gesprochen, wenn eine diakonische Einrichtung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, wenn also eine Insolvenz droht.

Die verschiedenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen definieren die Notlage unterschiedlich. 

Welche Definitionen für Notlagen gibt es (Beispiele)?

AVR-EKD

Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD (AVR-EKD) definieren in §1 und §1a die Begriffe. Sie enthalten in Anlage 17 das Muster einer "Dienstvereinbarung aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage".

AVR-Caritas

Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) enthalten Öffnungsklauseln: Anlage 1 Abschnitt IIb: Öffnungsklauseln für die Vergütung 2003 bis 2005.

Weitere Beispiele:

 Dienstvertragsordnung (DienstVO) Hannover

AVR-EKD-Baden-Württemberg (Anhang 16)

Arbeitsrechtliche Regelung über Dienstvereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung in wirtschaftlicher Notlage für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck

Vergleichend:

AVR-EKD: "... wenn die Einrichtung nicht in der Lage ist oder langfristig sein wird, aus den laufend erwirtschafteten Mitteln die laufenden Verpflichtungen einschließlich des Schuldendienstes zu erfüllen". Das heißt, es liegt ein negativer CashFlow vor.

AVR-Caritas: "Ist eine Einrichtung ... in einer wirtschaftlich schwierigen Situation". Hier haben Dienststellenleiter und Mitarbeitervertretung selbst zu entscheiden, welche wirtschaftliche Lage sie als schwierig ansehen.   

Welche diakonischen Einrichtungen sind oder waren 2004 in einer Notlage?

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Wer ist der Nächste?

Notlagenregelungen

Was ist eine Notlagenregelung?

Die Einrichtungsleitung und die Mitarbeitervertretung schließen eine Dienstvereinbarung über Maßnahmen zur Überwindung einer wirtschaftlichen Notlage ab. An Hand dieses Musters einer Notlagenregelung kann man sich ein Bild über die Regelungsbereiche und -ziele machen.

Welche Notlagenregelungen wurde vereinbart?

Informationen über die in den o.g. Einrichtungen teilweise abgeschlossenen Notlagenregelungen sind direkt über die Mitarbeitervertretungen der entsprechenden Einrichtungen zu beziehen.

Weitere Beispiele aus anderen Einrichtungen:

Wie kann man sich weiter informieren?

Literatur lesen:

In Ausgabe 02/2004 findet man einen ausführlichen Beitrag über Notlagenregelungen.

Mit dem Handbuch "MAV-Praxis von A bis Z" liegt ein Wörterbuch vor, das speziell auf die Arbeit der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Evangelischen Kirche und der Diakonie eingeht. Bereits in 2. Auflage behandelt es in über 100 Stichwörtern die wichtigsten Themen der MAV-Arbeit, wie:

Arbeitsrechtliche Kommission, Beistand, Dritter Weg, Gesamt-MAV, Initiativrecht, Mitarbeiterversammlung, Kirchliches Verwaltungsgericht, Notlagenregelung, Schlichtung, Tendenzbetrieb, Wahl, Zusatzversorgung und neu: Inter- und Intranet sowie Rufbereitschaft.

Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z
Das Handwörterbuch für die MAV-Arbeit
von: Deppisch/Feulner/Jung/Schleitzer
2004, gebunden, 2. aktualisierte Auflage,
464 S., 39,90 Euro
ISBN: 3-7663-3544-8
Bund-Verlag, Frankfurt/M. 

Fragen stellen:

Die Mitglieder im AG MAV - Vorstand ansprechen! 

Selbst handeln:

Als Anleitung für die eigenen Aktivitäten der Mitarbeitervertretung angesichts einer drohenden wirtschaftlichen Notlage der Einrichtung soll unsere Checkliste dienen.

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AVR-EKD (01.11.2007) 
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