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15. September 2005

Angst und Druck im Birkenhof 

Fortsetzung

Der Birkenhof in Hannover setzt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Druck und schürt Angst um den Arbeitsplatz. Er verlangt von der Mitarbeitervertretung, bei der dauerhaften Absenkung der Löhne und Gehälter mitzuwirken. Aus gutem Grund verbietet § 37 MVG-K der Mitarbeitervertretung Regelungen zu treffen, die von den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen abweichen. Der Birkenhof setzt sich auch in Widerspruch zur Landeskirche, die allein Regelungen des "Dritten Weges" für sachlich angemessen hält und als den "gesetzlich vorgesehenen Weg zur Regelung des kirchlichen Arbeitsrechtes" bezeichnet. Der Birkenhof verstößt damit gezielt gegen die von der Landeskirche vertretene Rechtsauffassung.

Seit Jahren ist der Birkenhof auf Grund von erheblichem Missmanagement in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Schon im vergangenen Jahr wollte die Leitung des Birkenhofes den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Gehalt kürzen. Mitarbeitervertretung und Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen haben darin einen Verstoß gegen die kirchlichen Regeln gesehen und den Präsidenten des Landeskirchenamtes, Dr. von Vietinghoff, um Stellungnahme gebeten. Wir zitieren aus seiner Antwort: "Wir halten den Dritten Weg in der verfassten Kirche ebenso wie in der Diakonie für den sachlich angemessenen, ebenso wie gesetzlich vorgeschriebenen Weg zur Regelung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Dies war die ständige und bleibt die weiter geltende Position" (so Schreiben des Landeskirchenamtes vom 22.04.2005).

Nun verstößt der Birkenhof wieder gegen die vom Landeskirchenamt vertretene Rechtsauffassung: Er verlangte von der Mitarbeitervertretung, dass sie bei der Umwandlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes in eine gewinnabhängige Zahlung mitwirkt. Die Mitarbeitervertretung verweist auf § 37 Abs. 1 MVG-K: "Dienstvereinbarungen dürfen Regelungen weder erweitern, einschränken noch ausschließen, die auf Rechtsvorschriften, insbesondere Beschlüssen der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommissionen (...) beruhen. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch eine Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Dienstvereinbarung sein..." Die Mitarbeitervertretung hat sich gesetzeskonform verhalten und das von den kirchlichen Prinzipien abweichende Anliegen der Leitung zurückgewiesen. Die Leitung schlägt zurück: Wie zur Strafe soll der Birkenhof jetzt in einzelne Teile zerschlagen werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Aufforderung bekommen, "freiwillig" der "ergebnisabhängigen Gestaltung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes" zuzustimmen. Als "Belohnung" sollen sie eine dreijährige Arbeitsplatzgarantie erhalten. Wenn nicht 75 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Änderungen zustimmen, werden sie ohne Arbeitsplatzgarantien in die neuen GmbHs überführt.

Die Stimmen über die Annahme des "Angebots" werden im Stadtkirchenamt auszählt. Damit macht sich die Kirche zum Komplizen bei einem groben Verstoß gegen die von ihr selbst aufgestellten Regeln und insbesondere gegen die vom Landeskirchenamt vertretene Rechtsauffassung.

Dieses Vergehen ist noch wesentlich skandalöser als der Konflikt im Stephanstift im Frühjahr diesen Jahres. Unverhohlen versucht hier ein sogenannter kirchlicher Arbeitgeber durch Verbreitung von Angst und Ausüben von Druck auf verunsicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von seinen eigenen Versäumnissen abzulenken und sich sein Missmanagement von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Jahr um Jahr bezahlen zulassen.

Der Leitung des Birkenhofes wurde von der Mitarbeitervertretung ein Weg angeboten, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf legalem Weg zu beheben. Dies wurde abgelehnt. Offenbar geht es dem Birkenhof nicht in erster Linie um die Behebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern um eine Abkehr vom Dritten Weg, also der paritätischen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Arbeitsrechtssetzung. Damit will der Birkenhof selbst das bisschen Einfluss der Arbeitnehmer zunichte machen, was der "Dritte Weg" gegenüber echten Tarifverhandlungen bietet. Der Birkenhof will die Abkehr von dem, was durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz als Kirchengesetz der Kirche geregelt ist. Hier soll gezeigt werden, dass kirchliches Selbstbestimmungsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber selbst bestimmt, ohne sich an irgendetwas zu halten.

Kirche und Diakonisches Werk sind aufgerufen worden, diesem Handeln, das kirchliche Prinzipien und die von der Kirche aufgestellten Regeln mit Füßen tritt, endlich ein Ende zu setzen. Wenn Kirche und Diakonisches Werk ihre Erklärungen über kircheneigene Arbeitsrechtssetzung ernst nehmen, dann muss dem Birkenhof die Zugehörigkeit zur Kirche und damit die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk aberkannt werden, wenn er nicht unverzüglich geltende Gesetze wieder einhält. In den Erklärungen des Landeskirchenamtes und der Konferenz Diakonischer Werke in Niedersachsen haben diese deutlich gemacht, dass sich nur Einrichtungen kirchlich nennen dürfen, die kirchliches Arbeitsrecht voll und ganz einhalten.

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