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Verdi hält dies für rechtswidrig. Geschätzte 4000 der Beschäftigten überlegen nach Angaben der Gewerkschaft, gegen ihren Arbeitgeber zu klagen. Auch auf einer Versammlung der Mitarbeitervertretung (MAV) hatten einige Mitglieder mit Verdi-Flugblättern dazu aufgerufen, gegen die Streichung des Urlaubsgeldes zu klagen. Außerdem soll eine Beitrittserklärung für die Gewerkschaft beigelegen haben. Neutralität gefordert Nach Auffassung der Diakonie sollen sich MAV-Mitglieder offenbar möglichst jeglicher Gewerkschaftstätigkeit enthalten. Das geht aus besagtem internen Papier hervor, dass der Diakonie-Vorstand an die Leitungen der Einrichtungen verschickt hatte. Für einen Mitarbeitervertreter gelte, dass er "seine Betätigung für die Gewerkschaft seiner Pflicht als neutrales Mitglied der MAV unterzuordnen hat", heißt es darin. Die kirchliche Synode könne MAV-Mitglieder verpflichten, "jegliche Gewerkschaftswerbung im Betrieb zu unterlassen." Eine Gewerkschaft wie Verdi soll dem Papier zufolge nachweisen, dass sie "Rücksicht auf die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes nimmt". Unzulässig seien "arbeitskampfrechtliche Konfliktlösungen" wie Verdi sie praktiziert. Wer als MAV-Mitglied zur Klage gegen den Dienstgeber aufrufe, verstoße gegen das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Diakonie-Personalchef Christoff Jung hält dies grundsätzlich für "richtig": Die Mitarbeitervertretung habe sich neutral zu verhalten: "Ich habe kein Problem, dass unter den Mitarbeitern solche Flugblätter verteilt werden, aber während einer MAV-Versammlung ist das nicht zulässig", sagt er. Das Papier sei als "Handlungsempfehlung" für die Leitungen der Diakonie-Einrichtungen zu verstehen. Unter Arbeitsrechtlern ist die Anwendung des Kirchenrechts auf gewerkschaftliche Aktivitäten umstritten. Wolfgang Däubler, Professor und Arbeitsrechtler an der Universität Bremen, hält die Argumente der Diakonie für "rechtswidrig". Auch in kirchlichen Betrieben gelte die Koalitionsfreiheit nach dem Grundgesetz: "Die Diakonie könnte bestimmen, dass sich die Gewerkschafter etwas zurückhalten", sagt er. Mitarbeitervertreter dürften aber sehr wohl für Gewerkschaften werben, "sie dürfen es nur nicht mit dem Hut des Mitarbeitervertreters auf". Anders ausgedrückt: Die MAV darf ihren Mitgliedern beispielsweise nicht den Beitritt in eine Gewerkschaft nahe legen. Nach Auffassung des Bonner Professors für Arbeitsrecht, Gregor Thüsing, hat sich die MAV "wohl unzulässig" verhalten; dass die Verdi-Flugblätter am Rande der MAV-Versammlung verteilt wurden, sei "ungünstig" gewesen. MAV-Mitglieder müssten auf ihren Status Rücksicht nehmen, dürften aber Gewerkschaftsarbeit leisten. Ob die Kirche, wie im Diakonie-Schreiben behauptet Gewerkschaftswerbung verbieten darf, hat das Bundesverfassungsgericht nach seiner Auskunft noch nicht entschieden. Verdi verlangt, dass die Diakonie ihr Schreiben zurückzieht. Der Kirchenexperte Georg Schulze-Ziehaus spricht von einer "neuen Qualität der Auseinandersetzung". Die "vertrauensvolle Zusammenarbeit", wie es in dem Papier heißt, sei nicht gefährdet: "In Streitfällen entscheiden die Gerichte." Dass zur Klage aufgerufen wird, hält auch Diakonie-Personalchef Jung nicht für problematisch: "Dass Gewerkschafter ihre Position vertreten, ist nachvollziehbar", sagt er. Verdi plant im November Musterklagen gegen die neuen Tarife. von Eske Hicken aus FR vom 09.11.05
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