10. Januar 2006 ver.di weist die Forderung der kommunalen Arbeitgeber nach einer 40-Stunden-Woche zurück Hannover. Die Kündigung der Tarifregelung über die 38,5-Stunden-Woche durch den kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen Ende Dezember ist bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf scharfe Kritik gestoßen.
Angesichts von 4,5 Mio. Arbeitslosen ist eine Verlängerung der Arbeitzeit auf 40 oder 42 Stunden volkswirtschaftlich fatal,
sagte ver.di-Landesleiter Wolfgang Denia.
Längere Arbeitszeiten führen unweigerlich zu höherer Arbeitslosigkeit.
Mit der Kündigung der Arbeitszeitvorschrift entziehen sich die kommunalen Arbeitgeber in Niedersachen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.
Eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden ohne Lohnausgleich führe bei den Beschäftigten zu einem Lohnverlust von vier Prozent. Sollten sie einzelvertraglich zu einer 42-Stunden-Woche gezwungen werden, müssten sie sogar auf rund 10 Prozent ihres Lohnes verzichten. Die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche im kommunalen öffentlichen Dienst vernichte in Niedersachsen 5.000 Arbeitsplätze. Die unbezahlte Mehrarbeit von 1,5 Stunden wöchentlich bedeute umgerechnet 10 Arbeitstage mehr im Jahr. Das Verhalten des kommunalen Arbeitgeberverbandes sei auch deshalb skandalös, kritisierte Denia, weil in der zweiten Verhandlungsrunde vereinbart worden war, das Thema Arbeitszeit bis zum verabredeten dritten Verhandlungstermin am 26. Januar ruhen zu lassen. Die Verhandlungen zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sollten erst einmal abgewartet werden. Wenn jetzt der kommunale Arbeitgeberverband entgegen einer mit uns getroffenen Absprache die Arbeitszeit trotzdem kündigt, dann ist er für uns kein verlässlicher Partner mehr. Wer aus vordergründigen politischen Motiven einen Konflikt provoziert und auf Eskalation setzt, der wird eine passende Antwort erhalten. Die ver.di-Tarifkommission habe beschlossen, alle Tarifgespräche mit einen solchen unzuverlässigen Arbeitgeberverband abzubrechen und die 120.000 Beschäftigten in den Kommunen und kommunalen Betrieben für gewerkschaftliche Protestaktionen zu mobilisieren. Dies schließe Urabstimmungen und Streiks mit ein. Der kommunale Arbeitgeberverband müsse damit rechnen, mit gewerkschaftlichen Forderungen im Umfang einer Lohnerhöhung von vier Prozent konfrontiert zu werden.
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