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13. Januar 2006

Tarifvertrag soll Zukunft der kommunalen Krankenhäuser sichern

Mitarbeiterbeteiligung eine Perspektive für  öffentliche Krankenhäuser ?


Die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stellten am Donnerstag einen „Tarifvertrag zur Zukunftssicherung“ vor. Demnach erhalten die 2200 kommunalen Krankenhäuser die Möglichkeit, mit ihren Personalvertretungen die Absenkung tariflicher Ansprüche um bis zu sechs Prozent zu vereinbaren. Außerdem soll eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch die Ausgabe von Genussscheinen möglich sein. Die Beschäftigten würden dem Arbeitgeber dabei einen Teil ihres Gehalts für mindestens sechs Jahre stunden – und danach zuzüglich Zinsen oder einer Erfolgsbeteiligung ausgezahlt bekommen.

Beide Instrumente sollen zusammen höchstens zehn Prozent der Gehaltsansprüche umfassen. ver.di-Chef Frank Bsirske sagte, es handele sich nicht um eine Notlagenvereinbarung, sondern um einen Beitrag zur Vermeidung von Notlagen. VKA-Präsident Thomas Böhle lobte den Vertrag als vorbildlich. Die Krankenhäuser bekämen vergleichsweise große Freiheiten, um sich strategisch neu auszurichten, sagte er der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Die Ärztevertretung Marburger Bund (MB) weigert sich allerdings, den Tarifvertrag zu unterzeichnen – und übte gestern harsche Kritik. ver.di betreibe den „Ausverkauf von Arbeitnehmerrechten“ und „verkaufe seine Mitglieder für ein Linsengericht“, erklärte MB-Chef Frank Ulrich Montgomery.


Hintergrund


Die Finanzierung der Krankenhäuser wird auf ein völlig neues Finanzierungssystem umgestellt. Jede Behandlung im Krankenhaus wird künftig einer Fallgruppe, einer so genannten DRG (Diagnose Related Group) zugeordnet. Der DRG besitzt unabhängig von den tatsächlichen Kosten einen eigenen vorgegebenen Preis. Das durchschnittliche Preisniveau wird durch den DRG Basisfallwert ausgedrückt, der für jedes Krankenhaus ermittelt wurde.

Bis 2009 gibt es eine Konvergenzphase, in der die Umstellung auf die neue Finanzierung erfolgt. Die für jedes Krankenhaus ermittelte Basisrate wird in dieser Zeit auf die landesweite Basisrate angepasst. Für das einzelne Krankenhaus bedeutet das, dass je nach Ausgangslage des Basisfallwertes es zu einem Einnahmeausfall oder zu höheren Einnahmen (höheren oder niedrigeren Umsatz) kommt. Die strategische Ausrichtung der Krankenhäuser muss neu vorgenommen werden. Dazu sind Investitionen notwendig. Auch kann unter bestimmten Bedingungen die Senkung der Personalkosten einen Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die kommunalen Arbeitgeber den Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser vereinbart. Ziel des Tarifvertrages ist es, die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft wettbewerbsfähig für die Zukunft zu machen, damit sie ihre Aufgabe bei der Versorgung der Bevölkerung erfüllen können und auch künftig eine wichtige Rolle im deutschen Gesundheitssystem haben.

Mit diesem Tarifvertrag sollen die Interessen der Beschäftigten im Zuge des laufenden Reorganisationsprozesses der Krankenhauslandschaft gewahrt werden. Auf der anderen Seite soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Krankenhäuser für ihre Anpassungsmaßnahmen die erforderlichen Mittel zur Verfügung haben. Es geht bei diesen Vereinbarungen darum, einen fairen Interessenausgleich zu erreichen.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch tarifvertragliche Regelungen oder überbetriebliche Lösungen ist kein neues Thema. Darüber wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird auch künftig auf betrieblicher Ebene entschieden, allerdings auf der Grundlage eines Flächentarifvertrages, der im Falle der Anwendung verbindlich grundsätzlich alle Beschäftigten einbezieht.

Die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung soll dazu führen,

  • dass die „Eigenkapitalquote“ der Krankenhäuser gesteigert wird, wodurch Investitionen ermöglicht werden, die auch dazu führen können, dass sich schneller künftig überlebensfähige Strukturen entwickeln, und



  • dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser steigt.


Um einer Mitarbeiterbeteiligung das nötige „Gewicht“ zu verleihen, sollen idealer Weise sämtliche Mitarbeiter, also die gesamte Belegschaft vom Arzt bis zum Pförtner beteiligt werden.

Außerdem soll die geplante Mitarbeiterkapitalbeteiligung für die zu beteiligenden Arbeitnehmer „finanzierbar“ bleiben.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll aber nicht die erforderlichen Betriebskostenzuschüsse der Träger der Krankenhäuser ersetzen. Die Tarifvertragsparteien erwarten, dass die Träger die Vereinbarung einer Anwendungsvereinbarung nicht zum Anlass nehmen ihre Eigenanteile oder Betriebskostenzuschüsse zu kürzen. Mit dem Geld der Beschäftigten sollen zusätzliche Mittel freigemacht werden, um die strategische Neuausrichtung des Krankenhauses umzusetzen und die erforderlichen Investitionen zu leisten.

Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch Genussrechte ist bis zu einer Höhe von 10 % des Gehaltes möglich. Durch die Umwandlung in Genussrechte erhalten die Beschäftigten für einen Teil ihrer tarifvertraglichen Gehaltsansprüche einen Anspruch auf Auszahlung, der erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Jahren fällig wird und vom Krankenhaus später aus den laufenden Mitteln zu tilgen ist. Eine Verzinsung kann vereinbart werden.

Die Reduzierung von tariflichen Ansprüchen ohne Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist auf 6% begrenzt. Die Modalitäten sind den Regelungen für das jeweilige Krankenhaus überlassen.

Eine Kombination beider Formen, also die Absenkung des Einkommens und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ist möglich, aber nicht zwingend. Beides zusammengenommen darf insgesamt 10 % der Gehaltsansprüche der Beschäftigten nicht übersteigen.

Zu klären sind noch steuer- und bilanzrechtliche Fragestellungen. Die vorgesehene Umwandlung von tariflichen Entgeltbestandteilen in Genussrechte kann nur funktionieren, wenn diese Gehaltsansprüche erst bei ihrer tatsächlichen Rückzahlung an die Beschäftigten von diesen zu versteuern sind und bis dahin diese Mittel zur Erhöhung des Eigenkapitals verwendet werden können. Hierzu wurde das Bundesfinanzministerium am 2. September 2005 angeschrieben. Es sind bisher nicht alle Fragen geklärt und noch weiterführende Gespräche mit dem BMF notwendig.

Der Präsident der VKA, Dr. Thomas Böhle: „Die im Zukunftssicherungsvertrag vorgesehenen Kostenwirkungen ermöglichen passgenaue Lösungen für Krankenhäuser, die unter der Umstellung auf das neue Finanzierungssystem besonders zu leiden haben. Eine Selbstverständlichkeit ist dabei, dass sich alle Berufsgruppen daran beteiligen, insbesondere auch die Ärzte, deren Standesorganisation Marburger Bund sich einer Mitwirkung bisher kategorisch verschließt.“

„Mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung greift ver.di als erste Gewerkschaft ein neues Instrument in einem Flächentarifvertrag zur Sicherung der Arbeitsplätze auf, mit dem Ziel die öffentlichen Krankenhäuser wettbewerbsfähig zu machen, dass sie auch in Zukunft eine wichtige Rolle in unserem Gesundheitswesen spielen“, betont der Vorsitzende der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske.

ver.di und die VKA gehen davon aus, dass auf landesbezirklicher Ebene Anwendungsvereinbarungen abgeschlossen werden, um so zum Fortbestand der kommunalen Krankenhäuser und zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen.

Es stellt sich die Frage ob die tarifvertragliche Regelung ein Modell auch für die diakonischen Krankenhäuser sein kann.

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