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Seit 1990 war Jens Klamm fast ununterbrochen gewählter Mitarbeitervertreter im MCH und genoss das Vertrauen der Mitarbeiterschaft. Zudem stand er als Kandidat für die Wahl der neuen Mitarbeitervertretung am 30. November 2005, und besaß als solcher besonderen Kündigungsschutz. Wohlgemerkt besaß ! " Geschäftsführer Michael Lange hatte in der zurückliegenden Monaten Mitarbeiter dazu gedrängt, in einem Solidarmodell auf Bestandteile ihres Lohnes zu verzichten, andernfalls müsse er Entlassungen vornehmen. Da die Mitarbeitervertretung diesem nicht zustimmte, wurden die Verträge mit jedem Mitarbeiter einzeln ausgehandelt ", berichtete Jens Klamm. Eine Woche vor den neuen Wahlen wurde Jens Klamm gekündigt. " Dem voraus gingen zwei Abmahnungen und ein schriftlicher Kleinkrieg, in dem ich vom Geschäftsführer immer wieder aufgefordert wurde, eine Fahrerlaubnis vorzuweisen und ihn über den Stand des Fahrerlaubniserwerbs zu unterrichten ", erzählte Klamm. Der Geschäftsführer des MCH wies Jens Klamm an " die Mitwirkungspfl ichten gegenüber dem Dienstgeber zu erbringen ". " Sicher ist mir bewusst, dass sich im Laufe der Zeit auch die Anforderungen im Gruppendienst verändert hatten. Deshalb stand ich einem Fahrerlaubniserwerb auch nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber ", so Jens Klamm. Für Klamm sind das nur vorgeschobene Argumente. " Die Sache zielte doch nur darauf ab, mich los zu werden. Für Lange war ich unbequem, weil ich dem Solidarmodell nicht zustimmte ". Zu den Vorwürfen äußerte sich der Geschäftsführer des Matthias-Claudius-Hauses, Michael Lange, wie folgt : " Die Gründe für die fristlose Kündigung von Herrn Klamm beruhen auf einem massiven persönlichen Fehlverhalten gegenüber seinen Kollegen in seinem konkreten Arbeitsbereich. Die Art seines Fehlverhaltens begründet auch sein Hausverbot. Als Mitarbeitervertreter hat Herr Klamm in besonderer Weise Verantwortung wahrzunehmen und nicht dagegen zu verstoßen. Aus verständlichen Gründen, denn es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, kann und möchte ich an dieser Stelle nicht weiter Bezug darauf nehmen. Zudem hat Herr Klamm in eklatanter Weise die Plichten gegenüber seinem Dienstgeber verletzt. Ein Mitarbeiter im Wohnbereich muss heute in der Lage sein, bei einem Unfall oder ähnlichem die Heimbewohner transportieren zu können. Mittlerweile haben alle Mitarbeiter, bis auf Herrn Klamm, die Fahrerlaubnis erworben ", so der Geschäftsführer. Von Matthias Pavel Volksstiime
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