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Der Ärger über die neue AVO, mit der sich Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau als die ersten und bislang auch die einzigen kirchlichen Arbeitgebergeschlossen vom Tarif des öffentlichen Dienstes abge-koppelt haben, entlädt sich nicht nur in den Betrie-ben, sondern auch in der Öffentlichkeit. Am 9. Februar dieser Tag wurde von der Dienstleistungsgewerk-schaft ver.di und den Mitarbeitervertretungen (MAV)zum bundesweiten »Aktionstag im Kirchenbereich«ausgerufen wird Darmstadt laut ver.di »die größteProtestkundgebung seit Jahrzehnten erleben«. Die Gewerkschaft erwartet rund 500 Demonstranten. Das klingt bei 34.000 Beschäftigen bei Kirche und beiDiakonie in Hessen und Nassau wenig eindrucksvoll.Für ver.di wäre aber eine Protestkundgebung mit 500Demonstranten aus Kirche und Diakonie »ein deutliches Signal«. »Wir sind es nicht gewohnt zu demonstrieren, und streiken dürfen wir ja nicht«, sagt Loew.In den über 200 diakonischen Einrichtungen in Hes-sen und Nassau seien relativ wenig BeschäftigteGewerkschaftsmitglieder. Nach Angaben der Mitarbeitervertreter haben diemeisten Beschäftigten durch den neuen Tarif im 4.Quartal 2005 Geld verloren. So wurde im Jahr 2005das Urlaubsgeld, das bislang zwischen 256 und 332Euro lag, komplett gestrichen. Das Weihnachtsgeld,das vor dem 1. Oktober 82,14 Prozent der Monatsvergütung betrug, wurde für die Jahre 2005 bis 2007 auf 50 bis 70 Prozent gekürzt (bei den besser Verdienenden wurde stärker, bei der unteren Lohngruppenweniger gekürzt). Beides zusammen bedeutet nachden Berechnungen von Erhard Schleitzer, dem Vorsitzenden der AG der insgesamt 140 Mitarbeitervertretungen im DWHN, eine Gehaltsabsenkung von überdrei Prozent. Nach den Angaben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) betragen dieKürzungen zwei Prozent. Außerdem wurden bei den Vergütungen im Schichtdienst und bei den Überstundenzuschlägen Einschnitte vorgenommen. Die bisherige BAT-Tabelle hat ihreGültigkeit verloren. Die Mitarbeiter werden neuen Entgeltgruppen zugeordnet, was nach Gewerkschaftsangaben für die überwiegende Mehrheit Einbußenzur Folge hat. Die Wochenarbeitszeit wurde von 38,5auf 40 Stunden verlängert, was einer Kürzung desStundenlohns um 3,9 Prozent entspricht. Die tarifliche Einmalzahlung von 150 Euro im Jahr kann diesalles nicht ausgleichen. Die wirtschaftlich Verantwortlichen bei Kirche undDiakonie hoffen, dass durch die neue AVO die Perso-nalkosten allenfalls geringfügig steigen werden. Die EKHN weist jedoch den Vorwurf zurück, dass dieRegelungen der neuen AVO eine »durchgängige Einkommensreduktion« darstelle. Die Arbeitnehmerver-treter, die in der Arbeitsrechtlichen Kommission(ARK) den Abschluss ausgehandelt haben, argumen-tieren, dass sie mit diesem Tarif einem Arbeitsplatzabbau entgegenwirken wollten. Insbesondere die diakonischen Betriebe sehen sich einem verschärften Wettbewerb mit den privaten Anbietern ausgesetzt.Die AVO gebe ihnen die Möglichkeit, ihre Position am Markt zu halten, argumentiert die EKHN. Die Arbeitnehmerseite bei Kirche und Diakonie istzerstritten. Sie ist in der paritätisch besetzten ARKdurch den Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM)vertreten. Diese trägt das neue Arbeitsrecht mit, sie hat aber nach Schleitzers Darstellung insbesondere bei den Belegschaften in den diakonischen Betrieben praktisch keine Mitglieder. Viele Mitarbeiter wehren sich nun mit Rechtsmittelngegen die Gehaltskürzungen. In der EKHN liegennach Angaben der Pressestelle 300 Einsprüche gegendie Streichung des Urlaubsgeldes vor. Laut ver.dihaben tausende Diakonie-Mitarbeiter in Hessen undNassau ihrem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dasssie die Kürzungen nach der neuen Arbeitsvertragsord-nung nicht akzeptieren. Sie halten sich mit der sogenannten Geltendmachung die Option offen, vorGericht gegen tariflich bedingte Gehaltskürzungen zuklagen. Der Vorstand des DWHN glaubt zwar nicht,dass die Gerichte die Streichung des Urlaubsgeldes für rechtswidrig erklären werden, hat aber bereitszugesichert, dass er im Fall der juristischen Niederlage »allen« Mitarbeitern, also auch jenen,die keinen Widerspruch eingelegt haben, das Urlaubs-geld nachträglich gewähren werde. Einzelne Mitarbeiter haben laut Armin Loew bereitsKlage eingereicht und die ersten Gütetermine beim Arbeitsgericht hinter sich. Dabei wurde keine Einigung erzielt. Jetzt müssen die Richter entscheiden.Die Gewerkschaft ver.di kündigte für dieses Jahr wei-tere Musterklagen an. Es wird ein »unruhiges Jahr«werden, sagt Erhard Schleitzer. Alfred Grimm, Vorsitzender der Mitarbeitervertretungam Evangelischen Krankenhaus Elisabethstift Darm-stadt, findet es besonders empörend, dass mit der neuen AVO die unteren Lohngruppen das meiste Geld ver-lieren. So hat Grimm einer Reinigungskraft, die seit über 30 Jahren bei dem Darmstädter Krankenhausarbeitet, bei einem Beratungsgespräch vorgerechnet,dass sie durch den neuen Tarif mit sofortiger Wirkung jeden Monat 126 Euro brutto einbüßt. Das entsprechemehr als sechs Prozent ihres Monatslohns. Belegschaftsvertreter Grimm hat nach eigenen Anga-ben noch nie einen solchen Ansturm auf sein Dienst-zimmer erlebt wie in den vergangenen Monaten. Dadie insgesamt 640 Mitarbeiter nach dem Tarifabschlussin ein komplett neues Lohn- und Gehaltsgefüge eingruppiert werden müssen, sind Verwirrung und Verunsicherung groß nicht nur auf Seiten der Beschäftigten. Laut Grimm waren die tariflichen Eingruppierungen in seinem Haus in etwa fünf Prozent der Fälle falsch ausnahmslos zu Ungunsten der Beschäftigten.In Gesprächen mit der Geschäftsführung seien die Fehler jedoch schnell beseitigt worden. Mit härteren Bandagen wurde nach Angaben desMAV-Vorsitzenden Loew in den drei diakonischenKrankenhäusern der Agaplesion-Gruppe in Frankfurtam Main gekämpft. Dort sind die Mitarbeitervertretungen laut Loew für 150 der insgesamt fast 1.400Kollegen vor die Schlichtungskommission gegangen,weil sie mit der Umstufung in den neuen Tarif sie gilt nur für eine Übergangszeit bis zum 30. September2006 - nicht einverstanden waren. Loew zufolge hat sich die MAV vor der Schlichtung voll durchgesetzt.Hingegen bilanziert die EKHN, die Überführung in das neue System zum 1. Oktober 2005 habe bei den Belegschaften »breite Zustimmung« gefunden. Als wesentlichen Vorteil stellt sie heraus, dass die Ein-gruppierungen in der KDAVO viel übersichtlicher seien als im alten BAT und auch als in dem neuen»von ver.di so geschätzten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit seinen 120 Einzelgruppen«.Großen Ärger erwartet Loew, wenn jeder einzelneMitarbeiter aus dem alten BAT mit Zustimmung derMAV endgültig in das neue Eingruppierungssystem überführt werden muss. Den Betrieben wurde dafür eine Frist bis zum 30.9.2006 gesetzt. Schleitzer geht davon aus, dass nach dem neuen Eingruppierungssystem über 80 Prozent der Beschäftigten in der Diakonie ein geringeres Jahresgehalt bekommen werden als vorher. Die Menschen fühlten sich deshalb »abgewertet«, auch wenn in den neuen Tarif zum Schutz derBeschäftigten eine so genannte Besitzstandsklausel aufgenommen worden ist. Nach der so genannten Regelung zur Besitzstandswahrung müssen die wenigsten Mitarbeiter unmittelbar wirksam werdende Abzüge beim Monatslohn hinnehmen. Diese Regelung hat aber einige Pferdefüße.Vor der Tarifreform bezog beispielsweise ein Altenpfleger im ersten Berufsjahr 2.263 Euro brutto, nach der neuen Eingruppierung erhält er 1.907 Euro. Die Differenz von 356 Euro wird ihm als so genannterBesitzstand weiter ausbezahlt, aber es werden daraufTariferhöhungen (zu 50 Prozent) angerechnet; sonstige Gehaltssteigerungen werden sogar in voller Höheangerechnet. Ergebnis: Das Gehalt des Altenpflegersist auf Jahre nahezu eingefroren. Schlimmer noch kommt es für die unteren Lohngrup-pen der ungelernten Mitarbeiter: Ihnen wurde vomersten Tag der Tarifumstellung die Besitzstandswah-rung laut ver.di um 25 Prozent gekürzt; nach drei wei-teren Jahren ist der Besitzstand vollständig verbraucht.Grimm sagt, diese Mitarbeiter können heute schon ausrechnen, dass sie ab dem Jahr 2008 um ein Viertel weniger verdienen als heute. Im Gegenzug hat ihnendie Arbeitgeberseite in den Tarifgesprächen eine vierjährige Arbeitsplatzgarantie zugesagt. Hintergrund dieses Kompromisses ist die Tatsache, dass Sozialeinrichtungen zunehmend einfache Tätigkeiten outsourcen was für die Betroffenen fast immer mit deutlichen Verschlechterungen verbunden ist. Markus Jantzer
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