07. März 2006Holding Diakonische Dienste Hannover gGmbH schreitet voran
Dienstvereinbarungen zum Kündigungsschutz und zur Holding - MAV unterzeichnet
 | | Bild links: Der Vorsteher des Annastift und Vorsitzende der Geschäftsführung der Diakonische Dienste Hannover gGmbH (DDH) Pastor Gerhard Szagun (rechts) und der Vorsitzende der MAV des Annastift und Sprecher der Verhandlungsgruppe der MAVén und des Betriebsrats, Georg Cravillon bei der Unterzeichnung der Dienstvereinbarungen. |
Bereits Anfang des Jahres haben das Hannoversche Annastift, das Friederikenstift und die Henriettenstiftung, die Holding "Diakonische Dienste Hannover gGmbH und mehrere Betriebsgesellschaften gegründet. Nach Einsetzung der Geschäftsführung wurde zwischenzeitlich auch der Aufsichtrat berufen. Am 01.03.06 nun wurde von den Vertretern der drei beteiligten "Alteinrichtungen" und ihrer Töchter einerseits und den beteiligten Mitarbeitervertretungen sowie dem Betriebsrat andererseits, mit dem Abschluss der ersten 3 Dienstvereinbarungen, weitere wichtige Grundlage für den Start in die Holding vereinbart. In diesen Dienstvereinbarungen werden ein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, sowie die Option zur Wahl einer gemeinsamen Holding MAV, geregelt.
Durch den Zusammenschluss in der Holding werden zukünftig die Kompetenzen gebündelt, können Doppelstrukturen abgebaut und somit Rationalisierungs- und Synergieeffekte genutzt, gleichzeitig jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einem Arbeitsplatzverlust bewahrt werden. Denn mit den Dienstvereinbarungen zum Kündigungsschutz werden für die ca. 4.500 derzeit in den beteiligten Einrichtungen (siehe unten) Beschäftigten, für einen Zeitraum von 6 Jahren betriebsbedingte (holdingbedingte) Kündigungen ausgeschlossen. Voraussetzung für diesen erweiterten Kündigungsschutz ist im Gegenzug die Zustimmung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zu einem holdingweiten Einsatz. Für alle neu einzustellenden Arbeitnehmer/innen wird eine derartige Zusatzvereinbarung von Anfang an Bestandteil des Arbeitsvertrages. Durch eine weitere Dienstvereinbarung wird die Bildung einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung für die gesamte Holding Diakonische Dienste Hannover gGmbH und ihre Betriebsgesellschaften ermöglicht. Diese Option gilt für die Wahlperiode bis 2009. In Mitarbeiterversammlungen müssen die Arbeitnehmer/innen formal dieser Vereinbarung noch zustimmen, vorausgegangene Mitarbeiterversammlungen haben allerdings schon entsprechend votiert. Gewählt wird dann im Herbst diesen Jahres, voraussichtlich im September, eine 39-köpfige gemeinsame MAV. Die Wahl wird in fünf Wahlbezirken erfolgen. Verhandelt wird noch über die Bestandssicherung der vorhandenen betrieblichen Regelungen nach dem Betriebsübergang, sowie über die Teilhabe der Mitarbeitervertretung im Aufsichtrat der Diakonische Dienste Hannover gGmbH. Die Überführung der Arbeitnehmer/innen aus den Alteinrichtungen in die gegründeten Betriebsgesellschaften und die Eingliederung der Betriebsgesellschaften in die Holding, soll bis Ende August abgeschlossen sein. Beteiligt sind : Annastift e.V., Annastift Leben und Lernen gGmbH, Diakonie Krankenhaus Annastift gGmbH, Diakonie Krankenhaus Friederikenstift gGmbH, Diakonie Krankenhaus Henriettenstiftung gGmbH, Diakonische Dienste Hannover Gesellschaft für zentrale Dienste und Controlling mbH, Diakonische Dienste Hannover gGmbH, Ev. Diakoniewerk Friederikenstift, Fortbildungszentrum Annastift gGmbH, Friederikenstift Pflege gGmbH, Friederikenstift Reha gGmbH, Henriettenstiftung, Henriettenstiftung Altenhilfe gGmbH, Lister Krankenhaus, Nachbehandlungskrankenhaus Hachmühlen, Uhlhorn Hospiz gGmbH
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