20. März 2006Schlichtung für Baden-Württembergs Kommunen gescheitert In Baden-Württemberg scheiterte am späten Sonntagabend die Schlichtung im Tarifkonflikt der Kommunen. Für die Arbeitszeit der kommunalen Beschäftigten in Niedersachsen hingegen wurde am 15. März ein Kompromiss erzielt, der sich an der individuellen Belastung orientiert. Bei den Ländern gibt es trotz des Lösungsvorschlags von ver.di noch kein Ergebnis. Ein Erfolg scheiterte bislang an der ideologisch geprägten Haltung des TdL-Verhandlungsführers Hartmut Möllring. Deshalb werden die Streiks auch in dieser Woche fortgesetzt - am Freitag mit bundesweit rund 27.000 Beschäftigten. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske empfiehlt eine Schlichtung, hält aber auch einen separaten Abschluss mit den SPD-regierten Ländern für möglich. Im Konflikt um die Arbeitszeit bei den Kommunen hatte am 1. März der ver.di-Landesbezirk Hamburg einen Abschluss erzielt - mit einer Arbeitszeit von weniger als 39 Wochenstunden im Durchschnitt (siehe Meldung). Bei den Ländern will ver.di wie bei Bund und Kommunen den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) durchsetzen. Bei den Kommunen in Baden-Württemberg und Niedersachsen verteidigt ver.di Arbeitszeit und Arbeitsplätze. Von den Unikliniken fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft die Übernahme des für die kommunalen Krankenhäuser bereits geltenden Tarifvertrages. Baden-Württemberg
Schlichtung für die Kommunen ist gescheitert Gescheitert ist am späten Abend die Schlichtung im Tarifkonflikt um die Arbeitszeit der Kommunalbeschäftigten in Baden-Württemberg. Sowohl der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) als auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnten den Vorschlag der beiden Schlichter, Roland Sing und Claus Meissner, ab. Sie hatten empfohlen, die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst der Kommunen nach Entgeltgruppen zu staffeln: Höhere Tarifgruppen sollten eine längere Arbeitszeit bekommen als schlechter bezahlte. Zwischen 38,5 und 40 Stunden sollte die wöchentliche Arbeitszeit künftig betragen. Weil beide Tarifparteien diesen Vorschlag abgelehnt hätten, sei er erst gar nicht nicht zur Abstimmung gestellt worden, sagte der von den Arbeitgebern berufene Schlichter Claus Meissner. Gemeinsam mit dem von ver.di benannten Schlichter Roland Sing hatte er in den vergangenen fünf Tagen versucht, eine Lösung in dem seit sechs Wochen dauernden Arbeitskampf zu finden. Nach dem Scheitern der Schlichtung sagte ver.di-Verhandlungsführer Alfred Wohlfart, seine Gewerkschaft habe der vorgeschlagenen Ausdehnung der Arbeitszeit nicht zustimmen können. Zuvor waren mehrfach Termine von Pressekonferenzen geplatzt. Bis in den späten Abend wurde im Stuttgarter Rathaus hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der Streik in Baden-Württembergs Kommunen wird nun ab Montag in der siebten Woche fortgesetzt. Niedersachsen Einigung für die Beschäftigten der Kommunen Nach viereinhalb Wochen Streik präsentierten der ver.di-Landesbezirk, die dbb Tarifunion und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) am Mittag des 15.03. in Hannover eine Einigung für die rund 120.000 kommunalen Beschäftigten in Niedersachsen.Demnach liegt die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten künftig bei einem Gesamtvolumen von 38,9 Stunden. ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Denia betonte, der Kompromiss setze "statt auf Arbeitsplatzabbau auf die Qualitätssicherung öffentlicher Dienstleistungen. Die Beschäftigten bringen Arbeitszeit für die vom Arbeitgeber finanzierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ein." Für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten, den Krankenhäusern und den betrieblichen Dienst in den Kommunen, wie zum Beispiel der Abfallwirtschaft, der Stadtentwässerung oder den Bauhöfen, sind zusätzliche Weiterbildungstage vorgesehen. Sie dienten beispielsweise den Anforderungen von PISA in den Kitas, der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern oder der Arbeitssicherheit in den Betriebsdiensten. Die 38,5-Stunden-Woche gelte weiter für die Kita-Beschäftigten - die Erzieher/innen bringen drei Weiterbildungstage ein, die Krankenhäuser - mit zwei Weiterbildungstagen - und die Betriebsdienste plus einem Weiterbildungstag. "Damit bleibt auch zukünftig für die Mehrheit der Beschäftigten in den Kommunen die 38,5-Stunden-Woche erhalten, so Wolfgang Denia. Für alle übrigen Beschäftigungsbereiche gelte die 39-Stunden-Woche plus der Anrechnung von Heiligabend und Silvester in den Fällen, in denen diese Tage auf einen Arbeitstag fallen. Für die Landeshauptstadt Hannover gilt eine Sonderregelung, nach der alle Beschäftigten die 38,5-Stunden-Woche behalten. Sie war für ver.di eine unabdingbare Vorraussetzung für die Gesamteinigung mit dem KAV. Mit der Landeshauptstadt Hannover hatte ver.di bereits im Dezember 2004 einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen, der finanzielle Beiträge der Beschäftigten in Höhe von zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Altersversorgung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung umfasst.
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