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Insgesamt zwei Kampfabstimmungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu diesem brisantem Thema endeten mit einem Patt. Um diese wichtige strittige Frage bei dem neuen Werk der KDAVO zu entscheiden, rufen die VKM-Vertreter der ARK nun die Schiedskommission an. Schließlich sind sie sich auch selber verpflichtet, da einige der Arbeitnehmervertreter in der ARK bisher diese Behördenzulage noch erhalten. Viele MitarbeiterInnen aus den Krankenhäusern, Altenheimen und auch anderen Einrichtungen hätten bereits Verständnis geäußert, dass sie vorrangig auf ihre Zulagen verzichten, um die ungleich mehr gerechtfertigte Behördenzulage gegen zu finanzieren. Aus dem AGMAV-Info agmav Hessen-Nassau
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