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Im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD), der im Oktober vergangenen Jahres in Kraft trat, zeige sich ein Paradigmenwechsel, so Fey. An die Stelle des bisherigen Prinzips Vergütung und Alimentation wie etwa Orts- und Kinderzuschlag sei ein reiner Leistungsaustausch getreten. Wie die Kirchen, die sich in ihrer Vergütung bisher an staatliche Verträge angelehnt hätten, damit umgehen werden, sei noch offen. Er rechne allerdings mit einem »sich abzeichnenden Chaos im Tarifrecht der Kirchen«, sagte Fey. Es zeichne sich ab, dass sich die Landeskirchen und die Diakonischen Werke völlig unterschiedlich zum TVöD verhalten wollten. Die Tendenzen reichten derzeit von totaler Ablehnung bis vollständiger Übernahme.

Bis zum Jahre 2030 werde sich die Finanzkraft der evangelischen Kirchen halbieren, wies Fey auf den engen Rahmen für zusätzliche Tarifleistungen hin. Kirche und Diakonie gerieten zunehmend unter einen ökonomischen Anpassungsdruck. Die Frage der Sozialleistungen könne daher nur einheitlich überzeugend gelöst werden, nicht aber mit dem derzeitigen »Patchwork von unterschiedlichen Lösungen

«.»Die Frage, ob uns Kinder Gold wert sind, muss wohl verneint werden«

Sabine Hübner, Vorsitzende der gemeinsamen Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, räumte ein, dass die neue Tarifstruktur in Hessen und Nassau für die Beschäftigten Verschlechterungen bringe. »Die Frage, ob uns Kinder Gold wert sind, muss wohl in Anbetracht der tariflichen Verschlechterungen verneint werden«, zog sie ein Resümee. Immerhin aber hätten die EKHN und das DWHN ein so genanntes Familienbudget auf den Weggebracht. Hierfür solle jede Einrichtung ab 2008 0,4Prozent ihres Bruttolohnsummenaufkommens bereitstellen. Die bisher nach dem Gießkannenprinzip ausgeschütteten Familienzuschläge würden nach diesem Modell bedarfsorientiert verteilt.

Christiane Flüter-Hoffmann vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln wies auf der Tagung in Kassel darauf hin, dass sich ein familienfreundliches Klima mit Regelungen wie flexiblen Arbeitszeiten, Telearbeit oder einem Lebensarbeitszeitkonto für Unternehmen auch betriebswirtschaftlich rechne. Insbesondere viele kleine Unternehmen seien schon heute familienfreundlich, ohne dies an die große Glocke zu hängen. Allerdings könnten Tarifverträge lediglich Rahmenbedingungen für solche Regelungen schaffen; zudem unterlägen die meisten Betriebe in Deutschland keiner Tarifbindung.

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