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Erklärung der Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD (ARK-DW-EKD)

Die ARK-DW-EKD ist seit geraumer Zeit dabei, die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) grundlegend zu novellieren. Das ist ein äußerst schwieriges Unterfangen, da ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden muss. Soll dieser Prozess Erfolg haben, so ist vor allem auch Vertrauen in die jeweilige an-dere Seite erforderlich. Verlässlichkeit und die Verbindlichkeit der gefundenen Kompromisse sind dabei unumgänglich.

Anders als im Bereich von Tarifverträgen gelten die AVR nicht unmittelbar und zwingend, sondern nur, wenn sie einzelvertraglich vereinbart sind.

Gerade in jüngster Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr diakonische Unternehmen dazu übergehen, eigene Tochterfirmen zu gründen, die nicht der Diakonie beitreten. Diese reinen Töchter der diakonischen Unternehmen verfolgen den einzigen Zweck, Arbeitnehmer deutlich unterhalb des Niveaus der AVR anzustellen, um sie an die diakonische Mutter auszuleihen. Dort machen sie dann dieselbe Arbeit, wie die (noch) bei der diakonischen Einrichtung mit AVR-Vertrag Angestellten. Bundesweit bekannt geworden durch einen Beitrag des Fernsehmagazins Kontraste ist die Firma Parat aus Bremen, eine Tochter der Stiftung Friedehorst.

In der neuen ARK-DW-EKD, die sich im März konstituiert hat, sitzen auf der Arbeitgeberseite mehrere Personen, die aus diakonischen Unternehmen kommen, die diese Art des Lohndumping und der Schmutzkonkurrenz betreiben, ja sogar Geschäftsführer solcher Leiharbeitsfirmen sind.

Es widerspricht dem Gedanken der Dienstgemeinschaft, in einer Einrichtung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieselbe Arbeit unterschiedlich zu bezahlen. Man kann sich nicht glaubwürdig an der Arbeitsrechtsetzung in Arbeitsrechtlichen Kommissionen beteiligen, wenn man im eigenen Haus alles tut, damit die Ergebnisse die-ser Arbeitsrechtssetzung nicht zum Tragen kommen.

Durch solches Handeln stellen sich die betroffenen Unternehmen außerhalb der Kirche und üben einen nicht hinzunehmenden Druck auf die Arbeitnehmerseite der ARK-DW-EKD aus. "Wenn Ihr unseren Vorstellungen nicht weit genug folgt, dann weiten wir die Leiharbeit weiter aus." Dies ist ein klarer Verstoß gegen die ohnehin brüchige Parität der Kommission. Das System der Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen kann nur funktionieren, wenn die Arbeitgeber gewährleisten, dass die Ergebnisse der Kommissionsarbeit auch uneingeschränkt in allen die AVR-anwendenden Einrichtungen Geltung erlangen. Wer sich nur die Rosinen heraussucht, gefährdet diese Art der Arbeitsrechtsetzung in ihrem Bestand.

Die Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD erwartet, dass diakonische Arbeitgeber auf die dargestellte Art von Lohndumping und Schmutzkonkurrenz verzichten. Sie erwartet, dass die Spitzen von Diakonie und Kirche auf die diakonischen Arbeitgeber einwirken, damit die geschilderte Praxis schnell beendet wird.

Die Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD wird einer Novellierung der AVR nur zustimmen, wenn sicher gestellt ist, dass nur Arbeitgeber, die die Anwendung der AVR für alle in ihren Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren, von den flexiblen Regelun-gen der novellierten AVR Gebrauch machen können.

Gez. Helga Gutt 22.05.06

Für die Dienstnehmerseite der ARK DW EKD

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