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06. Juni 2006

Mindestlohn für Zeitarbeit 

 

Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hat mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nach monatelangen Verhandlungen einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Als Mindestentgelt wurde ein Stundenlohn von 7,00 Euro (West) und 6,10 Euro (Ost) für 2006 vereinbart.

Dieser Mindestlohn steigt im nächsten Jahr auf 7,15 Euro (6,22 Euro Ost) und in 2008 auf 7,31 Euro (6,36 Euro Ost). Zusätzlich wurden Regelungen zum Mindesturlaub und zum Urlaubsgeld getroffen. Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2006 in Kraft, frühestens jedoch mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales. Voraussetzung ist die Erweiterung Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Reinhard Dombre, äußerte sich positiv zu dem Verhandlungsergebnis: "Es ist uns gemeinsam gelungen, Mindeststandards zu definieren. Damit haben wir für Tarif- und Sozialstandards in der Branche eine untere Haltelinie eingezogen."

 

Weitere Informationen

 

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit vom 30.5.2006  (im pdf Format)

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