27. Juli 2006Das letzte Wort hat die Kirche Künftig brauchen staatliche evangelische Religionslehrer das Ja vom Landeskirchenamt Junglehrer, die künftig evangelische Religion an einer staatlichen Schule unterrichten wollen, müssen dafür von der Kirche berufen werden. Denn zum 1. November 2006 führt Niedersachsen die so genannte Vokation ein. Vokation heißt Berufung das letzte Wort bei der Anstellung der Religionslehrer hat also die Kirche. Sie kann den Lehrauftrag auch entziehen, wenn sich Religionspädagogen nicht wohlverhalten sollten. Staat wie auch Kirche bemühten sich gestern, die neue Vereinbarung möglichst tief zu hängen. Da wird es keine Überprüfung der Lebensverhältnisse geben, wie sie bei der katholischen Lehrerlaubnis vorgesehen ist, sagt Georg Weßling, Sprecher des Kultusministeriums. Es geht nicht darum, Lehrkräfte zu kontrollieren, versichert auch Gabriele Arndt-Sandrock, Sprecherin der hannoverschen Landeskirche. Aber man wolle in einen besseren Kontakt mit denjenigen treten, die evangelische Religion unterrichten. Schließlich solle auch die gelebte Glaubens- und Frömmigkeitspraxis den Unterricht mitprägen, der im Unterschied zu Werte und Normen nicht als reine Religionskunde verstanden wird. Die Vokation durch die Kirche sei bereits 1955 im Loccumer Vertrag festgelegt worden, der die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regele, erklärt Georg Weßling vom Kultusministerium. Bislang hätten die Kirchen hiervon jedoch keinen Gebrauch gemacht, weil sie den Prüfungsvorsitzenden bei den 1. Staatsexamina stellen konnten. Dieser Studienabschluss werde jetzt aber durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt, die keine kirchliche Beteiligung vorsehen. Früher konnten sich Prüfer von uns die neuen Religionslehrer ansehen das entfällt jetzt, berichtet Kirchensprecherin Arndt-Sandrock. Deshalb greife man auf die Vokation zurück. Zudem mache auch die Eigenverantwortliche Schule, die den Direktoren bei Einstellungen mehr Autonomie zugestehe, eine Neuregelung nötig. Die Berufung soll nur dann erteilt werden, wenn die Religionslehrer auch Mitglieder der evangelischen Kirche sind. Derzeit haben in Niedersachsen 9790 Lehrer die Erlaubnis, das Fach Religion zu unterrichten, 6328 Protestanten und 3462 Katholiken. Die evangelischen Lehrer müssen sich mit den Grundsätzen der norddeutschen Kirchen einverstanden erklären und künftig an einer kirchlichen Einführungsveranstaltung teilnehmen. Niemand soll bedrängt werden, es geht hierbei um eine freundliche Kontaktaufnahme, versichert Arndt-Sandrock. Die Landessynode hat die neuen Regelungen bereits beschlossen. Staat und Kirche wollen sie am 4. Oktober unterzeichnen. Im kommenden Schuljahr stehen 235 Lehrer zur Vokation an.
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