02. August 2006Durchbruch in Tarifverhandlungen erzieltEckpunkte zum Tarifabschluss für die kommunalen Kliniken Allen Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser in Deutschland sollen die folgenden "Eckpunkte" für einen Tarifvertrag zugute kommen. Ver.di, dbb Tarifunion und die kommunalen Arbeitgeber verständigten sich am 1. August 2006 in Frankfurt am Main auf die Grundzüge des Tarifvertrages. Die ver.di- Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat dies bereits mit großer Mehrheit gebilligt. Die Krankenhäuser seien auf die Zusammenarbeit "intakter, hochleistungsfähiger Teams" angewiesen, betonte der ver.d i- Vorsitzende Frank Bsirske. Da dürfe nicht eine Berufsgruppe alle Spielräume für sich alleine nutzen. "Wir haben eine Spaltung in den Krankenhäusern verhindert", sagte der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr. Diese Einsicht hat in den vergangenen Wochen auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gewonnen, da die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ihre Botschaft mit Warnstreiks und Aktionen bekräftigt hatte. "Im Sinne des sozialen Friedens im Gemeinwesen Krankenhaus" habe die VKA dieser Lösung zugestimmt, erklärte deren Präsident Thomas Böhle (siehe hierzu Pressemeldung des VKA pdf 16 kb). Im Durchschnitt um zehn bis elf Prozent steigen die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte kommunaler Kliniken: - in fünf Stufen auf 3.400 bis 4.100 Euro pro Monat im Tarifgebiet West.
- Fachärztinnen und -ärzte erhalten in vier Stufen zwischen 4.300 und 5.600 Euro.
- Für Oberärztinnen und -ärzte gibt es eine Zulage von 500 Euro,
- für leitende Oberärztinnen und -ärzte 750 Euro.
- Im Tarifgebiet Ost werden davon jeweils 95,5 Prozent ab 1. Juli 2006 und
- 97 Prozent ab 1. Juli 2007 gezahlt.
Vereinbart ist zudem die 40-Stunden-Woche als regelmäßige Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken, die einzelvertraglich auch auf 38,5 Stunden verkürzt werden kann, sowie eine maximale Schichtdauer von zwölf Stunden am Tag, die nicht mehr als viermal in Folge und innerhalb von zwei Wochen nicht mehr als achtmal geleistet werden darf. Da solche Schichten nicht mit Bereitschaftsdienst kombiniert werden dürfen, wird es künftig keine chronisch übermüdeten Ärztinnen und Ärzte mehr geben. Dem wird auch dadurch entgegen gewirkt, dass die Arbeitszeiten künftig elektronisch oder auf andere Art erfasst werden. - Zeiten ärztlicher Berufserfahrung, auch als "Arzt im Praktikum", werden bei der Zuordnung zu den Stufen angerechnet.
- Für die Teilnahme an Kongressen und Fachtagungen werden pro Jahr bis zu drei Arbeitstage bei vollen Bezügen gewährt.
- Die Zuschläge für Einsätze im Rettungsdienst werden von 15,41 auf 20 Euro erhöht.
Auch die anderen Beschäftigten der kommunalen Kliniken profitieren von diesem Abschluss:
- 35 Euro im Tarifgebiet West sowie
- 33,43 Euro ab 1. Juli 2006 und
- 33,95 Euro ab 1. Juli 2007 im Tarifgebiet Ost.
- Teilzeitbeschäftigten werden gemäß ihrer Arbeitszeit anteilige Beträge gezahlt.
- Der Bereitschaftsdienst wird für alle Beschäftigten einheitlich geregelt: Abhängig von der während dieser Zeit erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen werden als Arbeitszeit gewertet:
- 60 Prozent (bei bis zu 25 Prozent Arbeitsleistung),
- 75 Prozent (bei 25 bis 40 Prozent Arbeitsleistung) und
- 90 Prozent (bei 40 bis 49 Prozent Arbeitsleistung).
- An Feiertagen wird für die als Arbeitszeit errechnete Zeit des Bereitschaftsdienstes ein Zeitzuschlag in Höhe von 25 Prozent des Stundenentgelts der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt.
Frank Bsirske kündigte an, dass die Details dieses Abschlusses nun bundesweit in Betriebs- und Personalversammlungen mit allen Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser diskutiert werden. Eckpunktepapier vom 01.08.2006 im pdf Format 63 kb
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