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04. August 2006

Evangelische Krankenhäuser sind arbeitskampffreie Zonen ?

 

Bericht in der Brauschweiger Zeitung vom 21.7.2006

Kirchliches Sonderrecht in der Klinik

Im Marienstift kennen die Mitarbeiter weder Ärztestreik noch Aussperrung

Von Manfred Laube

Burkhard Budde leitet ein Krankenhaus und merkt nichts vom Ärztestreik. „In solchen Situationen bewährt sich unsere Dienstgemeinschaft", ist der Direktor des Marienstiftes überzeugt.

Seine 35 Ärzte dürfen nicht streiken, denn im Krankenhaus des Marienstiftes gilt kirchliches Sonderrecht.

Das Prinzip der „Dienstgemeinschaft" setzt auf paritätisch besetzte Kommissionen, die auf Einigung aus sind. Arbeitsniederlegungen und Aussperrungen sind im kirchlichen Dienstrecht für keine Berufsgruppe vorgesehen. Die 250 evangelischen Krankenhäuser in Deutschland sind arbeitskampffreie Zonen.

„Sie ist kein ideologischer Kitt", sagt Budde über die Dienstgemeinschaft. Der Theologe hat gerade in einer längeren Veröffentlichung das „besondere Profil" kirchlicher Krankenhäuser skizziert.

Er meint, es müsse gelingen, Management und Theologie glaubwürdig zu vereinen und ein christliches Gesundheitsverständnis und Menschenbild zu praktizieren. Dazu gehört für ihn neben der fachlichen Kompetenz vor allem menschliche Zuwendung und Hilfe.

„Eine gelebte christliche Dienstgemeinschaft" vervollständigt für den Direktor des Marienstiftes das kirchliche Profil. Die selbst gesteckten Ziele sind auch hier hoch:

„Religiöse Gerechtigkeit vorleben sowie Eigenverantwortung und Solidarität, Fairness, Transparenz und Beteiligung stärken."

Nicht nur wegen seiner Dienstgemeinschaft merkt das kirchliche Krankenhaus nichts vom Streik des Marburger Bundes. „Keine höhere Belegung als sonst", melden die Chefärzte des Marienstiftes nach einem Streiktag am Städtischen Klinikum. Das Klinikum hatte zwar Operationen verschoben, aber die Notaufnahme aufgestockt.

Die umkämpfte Vergütung von Bereitschaftsdiensten ist im Klinikum laut Verwaltung kein Problem. Die Bereitschaft wurde abgeschafft, die Zahl der Ärzte von 338 auf 400 erhöht. Das kirchliche Krankenhaus muss sich dieser kommunalen Konkurrenz stellen, auch bei Arbeitszeiten und Gehältern. Das weiß kaum einer besser als der Deutsche Evangelische Krankenhausverband.

Dort hat man ausgerechnet, dass Gesundheitsreform und Tarifanhebungen im kommenden Jahr Mehrkosten von zehn Prozent verursachen, ohne dass dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Für den Verband ist das „ein enteignungsgleicher Vorgang", der vor allem die freigemeinnützigen und besonders wirtschaftlichen Häuser treffe.

„Die Gesundheit darf nicht der Ökonomisierung geopfert werden", warnt auch Budde.

 

Richtigstellung

 

Streikrecht gilt auch für Mitarbeiter der Kirche

 

Leserbrief  zum Bericht „Kirchliches Sonderrecht in der Klinik":

 

Braunschweiger Zeitung am 24.07.06

 

1. Das Streikrecht gilt auch bei der Kirche, der Diakonie und der Caritas. Das hat u.a. der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Herr Kühling, in einem Gutachten festgestellt. Abgeleitet wird es aus dem Grundgesetz Art. 9, Abs. 3, in dem die so genannte Koalitionsfreiheit garantiert wird. Das heißt Arbeitnehmer (egal wo beschäftigt) können sich in Gewerkschaften zusammenschließen und ihre Interessen vertreten. Das Sonderrecht der Kirchen aus Art. 140 GG i.V. mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung erlaubt ihnen, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln „im Rahmen der für alle geltenden Gesetze".

2. Viel gravierender ist es, wenn Herr Budde auf die Dienstgemeinschaft abhebt: Die soll auch garantieren, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Genau dies passiert im Marienstift seit Jahren eben nicht! Es werden eben nicht die Gehälter nach den' Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlt, sondern speziell in den niedrigen Gehaltsgruppen zum Teil erheblich abgesenkte Tarife! Wo bleibt da die Dienstgemeinschaft?

3. Herr Budde sagt, die Dienstgemeinschaft setzt auf paritätisch besetzte Kommissionen, die die Entgelte beschließen. Das tun sie auch, sowohl in Niedersachsen als auch bundesweit - nur warum hält sich Herr Budde nicht an die dort gefassten Beschlüsse ?

Michael Heinrich

stellv. Mitglied der Arbeitsrechtlichen

Kommission für die Diakonie

in Niedersachsen

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