10. August 2006 DocMorris darf Apotheke vorerst weiter betreiben
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SAARBRÜCKEN. Die erste deutsche Filiale der niederländischen Internet-Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken darf geöffnet bleiben. Das Saarbrücker Landgericht lehnte gestern den Eilantrag einer Apothekerin auf eine einstweiligen Verfügung ab. Weitere Klagen gegen die vom Land erteilte Betriebserlaubnis sind allerdings beim Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig. Die umstrittene Filiale wurde am 3. Juli eröffnet. Die Saarbrückerin hatte argumentiert, Apotheken dürften nach deutschem Recht nur von Apothekern betrieben werden, nicht aber von Kapitalgesellschaften. Das Gericht entschied jedoch, bei der Erteilung der Betriebserlaubnis sei kein besonders schwerwiegender offenkundiger Fehler festzustellen. Das könnte nach Einschätzung von Experten ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Öffnung des deutschen Apothekenmarktes sein.
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