17. August 2006Arbeitsgerichtsurteil vor der Vollstreckung Das Arbeitsgericht Halberstadt hat in der Kündigungsschutzklage des Kollegen Jens Klamm (siehe Berichte) die Kündigung zurückgewiesen und die Weiterbeschäftigung verfügt. Ungeachtet dessen weigerte sich die Einrichtung beharrlich das erstinstanzliche Urteil umzusetzen und den ehemaligen Mitarbeitervertreter wieder zu beschäftigen. Der Willkürakt der Kündigung, wie auch der weitere Verlauf der Auseinandersetzung, löste nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern bundesweit Entsetzen und Empörung aus. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen, wie auch die Bundeskonferenz der ag - mav´en bezogen eindeutig Stellung und solidarisierten sich mit dem Kollegen (siehe Meldung vom 04.Juli 06). Wegen der Weigerung der Geschäftsführung der Mathias Claudius Stiftung (MCS) den Kollegen Klamm zu beschäftigen, kommt es nun zu einer "Zwangsvollstreckung" des Arbeitsgerichtsurteils. Für den Fall einer weiteren Missachtung des Arbeitsgerichtsurteils durch die MCS, hat das Gericht bereits ein Zwangsgeld von 5000 , bei Nichtzahlung, Haft in Tagessätzen zu je 1000 , festgelegt. Wir werden weiter berichten.
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