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Wir werden es nicht zulassen, dass in den kirchlichen Krankenhäusern nur über Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte gesprochen wird“, sagte Paschke. Die diakonischen Arbeitgeber müssten wissen, dass die Tarifabschlüsse für die kommunalen Krankenhäuser und die Universitätskliniken auch Verbesserungen für das Pflegepersonal und die Servicedienste enthielten. Die Arbeit in der Krankenversorgung sei Teamarbeit, die Arbeitsbelastung treffe alle Krankenhausbeschäftigten. ver.di trete einer Spaltung der Arbeitsbedingungen bei den Kirchen entgegen, sagte das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

„Wenn nötig, sind wir auch zu Arbeitsniederlegungen bereit. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind erlaubt“, betonte Paschke, die damit der Darstellung des Verbands diakonischer Dienstgeber widersprach, der Streiks als rechtswidrig bezeichnet hatte. ver.di habe in der Vergangenheit bereits Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen praktiziert, während die Arbeitgeber mangels Erfolgsaussichten auf juristische Mittel dagegen verzichtet hätten

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