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28. August 2006

Rechte der Personalräte bleiben erhalten

 

Die niedersächsische Landesregierung geht auf die Gewerkschaften zu. Am Dienstag soll im Kabinett das neue Personalvertretungsgesetz beschlossen werden. Forderungen von Kommunalverbänden und Landesrechnungshof (siehe hierzu Meldung vom 01.Nov. 2004), die Mitwirkungsrechte der Personalräte einzuschränken und die Zahl der Vertreter zu verringern, schlägt die Regierung aus. Lediglich an einer Stelle soll gekürzt werden. Wenn sich Behördenleitung und Personalrat nicht einig sind, soll das Verfahren zu ihrer Verständigung verkürzt werden.

Gegenüber dem Innenministerium haben sowohl der DGB, als auch der Beamtenbund mitgeteilt, dass sie mit dem Gesetzentwurf „grundsätzlich einverstanden“ seien. Die Kommunalverbände hingegen hatten weitere Einschnitte verlangt. Nach ihren Vorstellungen sollte der Personalrat nicht mehr bei allen personellen und organisatorischen Fragen beteiligt werden, außerdem sollten die Mitglieder weniger als bisher für ihre Aufgaben vom Dienst freigestellt werden können. Die Landesregierung lehnte dies ab. Die Freistellung habe sich „in der Praxis bewährt“.

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