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31. August 2006

Krupp Krankenhaus: Gericht stoppt Flucht in Diakonie – „Weltliches Arbeitsrecht“ und der Betriebsrat bleiben bestehen

 

Die Betreiber des Alfred Krupp Krankenhauses in Essen können das Betriebsverfassungsgesetz nicht durch den Beitritt zum Diakonischen Werk außer Kraft setzen. Der Betriebsrat der 1.200 Beschäftigten des Krankenhauses bleibt damit im Amt, stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf fest. Die Klinik erfülle insbesondere nicht die selbst gestellten Mindestanforderungen an den Charakter und die Organisation kirchlicher Einrichtungen, erklärten die Richter.

Die Leitung des Alfried Krupp Krankenhauses hatte in einer „Nacht- und Nebelaktion“ zum 1. Januar 2006 die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland erworben. Den Beschäftigten wurde lapidar mitgeteilt, sie arbeiteten nun in einer karitativen kirchlichen Einrichtung, das Betriebsverfassungsgesetz finde auf das Krankenhaus keine Anwendung und der Betriebsrat existiere mit sofortiger Wirkung nicht mehr. Statt dessen könne eine Mitarbeitervertretung gewählt werden, die nicht annähernd die Rechte eines Betriebsrates hat.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) forderte die Krankenhausleitung auf, „nunmehr die Existenz des demokratisch gewählten Betriebsrates anzuerkennen“. Es müsse schnellstens zu einer ordnungsgemäßen Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der Beschäftigten kommen. Dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland warf die nordrhein-westfälische ver.di-Fachbereichsleiterin Gesundheit, Sylvia Bühler vor, es habe „seine kirchliche Stellung missbraucht, um einem Unternehmen die Flucht aus dem weltlichen Arbeitsrecht zu ermöglichen.“ Der Diakonie „bedeuten kirchliche Grundsätze offenbar nichts, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht,“ sagte Bühler.

In der Belegschaft des Krankenhauses und bei dem gewähl-ten Betriebsrat wurde die Gerichtsentscheidung mit Erleichte-rung aufgenommen. Sollte das Alfried Krupp Krankenhaus beim Bundesarbeitsgericht Rechtsbeschwerde einlegen und den Betriebsrat weiterhin nicht anerkennen, würde es aller-dings bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in ein bis zwei Jahren keinen Betriebsfrieden geben, befürchten die Mitarbeiter.

(LAG Düsseldorf, 8 TaBV 58/06, vom 29.8.2006))

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