Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2006:Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen! Alle vier Jahre werden die Schwerbehindertenvertretungen gewählt: 2006 vom 1. Oktober bis zum 30. November. Sie vertreten die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb oder der Dienststelle und fördern deren gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Neue Aufgaben ergeben sich aus der Novellierung des Sozialgesetzbuchs IX, beispielsweise beim "Eingliederungsmanagement" zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit langzeiterkrankter Beschäftigter.
Erfahrene Schwerbehindertenvertretungen wissen, dass Vorbeugung nicht früh genug beginnen kann und dass gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen häufiger vorkommen, als viele es wahrhaben wollen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, kompetente Kolleginnen und Kollegen in diese Gremien zu wählen. Komprimierte Informationen über die Wahl bietet der aktuelle Kurzleitfaden zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen aus dem ver.di Projekt Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis. Kurzleitfaden; PDF Mehr Informationen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen: Überblick zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung; Power Point Präsentation
Gesetzliche Grundlage SGB IX ; Power Point Präsentation
Stufenvertretungen; Power Point Präsentation
Das Wahlverfahren; Power Point Präsentation
Das vereinfachte Wahlverfahren; Power Point Präsentation
Wahlordnung; PDF
Wahlausschreiben; PDF weitere Informationen siehe auch unter:
http://www.verdi.de/sozialpolitik/schwerbehinderten-_vertretung_und_teilhabepolitik/sbv_wahlen_2006
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