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07. September 2006

Arbeitnehmervertreter in der ADK ziehen Konsequenzen

Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission abgesagt


Die Arbeitnehmervertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sehen gegenwärtig keine Grundlage für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Kommission. Damit bleibt der Streit um die Ausgestaltung der Verhandlungsbedingungen in der Kommission weiterhin ungelöst.  

 

 

Pressemitteilung

 

Kirchliche Arbeitnehmer fordern faire Spielregeln

 

Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission abgesagt

 

Die Arbeitnehmervertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sehen gegenwärtig keine Grundlage für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Kommission. Damit bleibt der Streit um die Ausgestaltung der Verhandlungsbedingungen in der Kommission weiterhin ungelöst. Die Arbeitnehmervertreter fordern insbesondere die Veränderung des derzeit nach dem Mitarbeitergesetz gültigen Schlichtungsverfahrens.

Der Sprecher der Arbeitnehmerseite Uwe Martens wies darauf hin, dass die Konföderation zu dieser Frage bis heute kein konkretes Gesprächsangebot unterbreitet hat, obwohl dies vom Ratsvorsitzenden Landesbischof Dr. Weber bereits im Juni angekündigt worden war. „Solange die Arbeitgeber mit uns nicht reden wollen, kehren wir nicht an den Verhandlungs¬tisch zurück", betont Martens.

„Für ein Partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe brauchen wir faire Spielregeln", fordern die drei in der ADK vertretenen beruflichen Vereinigungen ver.di, Verband kirchlicher Mitarbeiter (VkM) und Mitarbeitervertretungs -Verband (mvv -k). „Die Kirchenleitungen haben angekündigt, die Einkommen der Beschäftigten drastisch senken zu wollen. Darüber kann in der ADK nur verhandelt werden, wenn die Zwangsschlichtung abgeschafft wird, die uns einseitig benachteiligt", erklärt Uwe Martens. „Die Änderung des Mitarbeitergesetzes hat für uns höchste Priorität, damit wir weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten verhindern können.“

In der Arbeits - und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsrechtsregelungen für die 35.000 Beschäftigten der drei Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg ausgehandelt. Der Vorsitzende der ADK, Oberlandeskirchenrat Dr. Mainusch, hatte die für den 1. September geplante Sitzung abgesagt, nachdem die Arbeitnehmervertreter ihr Fernnbleiben angekündigt hatten.

04. September 2006

ver.di • AG - VkM Nds. • mvv-k •  

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