15. September 2006 Erste deutsche Doc Morris Filiale muss schließen
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Die niederländische Versandapotheke Doc Morris (siehe Bericht vom 10.08.2006) muss ihre erste deutsche Filiale in Saarbrücken wieder schließen. Doc Morris und die saarländische Landesregierung kündigten umgehend an, Beschwerde gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Az.: 3 F 38/06) des Verwaltungsgerichts in Saarlouis einzulegen.
Das Gericht entschied nach Angaben eines Gerichtssprechers in einem Eilverfahren, dass die Filiale des Internet-Händlers bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren geschlossen bleiben müsse. Die saarländische Regierung müsse eine entsprechende Schließungsverfügung erlassen. Das Verwaltungsgericht gab damit den Klagen dreier Apotheker statt. Im Wesentlichen beruht die Entscheidung auf dem sog. Fremdbesitzverbot des Apothekergesetzes, wonach eine Apotheke auch einem gelernten Apotheker gehören muss, sagte der Sprecher. Ob dieses Argument auch noch im Hauptsacheverfahren den Ausschlag geben wird, ist offen. Denn das Fremdbesitzverbot steht im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht. Doc Morris kündigte an, alle rechtlichen Mittel gegen die Schließungsverfügung zu ergreifen. Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, sagte Firmenchef Ralf Däinghaus. Die Apotheker möchten uns aus dem Markt drängen, aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof.
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