27. September 2006LAG bestätigt Urteil gegen Matthias-Claudius-Haus Im Berufungsverfahren zur Kündigungsschutzklage des Kollegen Jens Klamm (siehe Vorbericht) hat das Landesarbeitsgericht Sachsen Anhalt in Halle das erstinstanzliche Urteil, des Arbeitsgerichts Halberstadt, bestätigt und damit die Kündigung verworfen. Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist die skandalöse Kündigung des ehemaligen MAV Mitglieds Jens Klamm damit "rechtskräftig" erledigt. Wie zu erfahren war, musste der Geschäftsführer des Matthias - Claudius - Haus wegen seiner hartnäckigen Weigerung, entgegen dem Urteil des Arbeitsgerichts, den Kollegen Klamm nicht zu beschäftigen, bereits ein Zwangsgeld von 5000 ¤ bezahlen. Wie weiter zu erfahren war, ist auch in der Frage des zu gewährenden Bewährungsaufstiegs positiv für den Kollegen entschieden worden. Das LAG sah in dem fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis keinen wirksamen Grund für die Verweigerung des Bewährungsaufstiegs. Näheres nach Vorliegen des schriftlichen Urteils.
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