Arbeitgeber legten am 27.2. und 2.3.2007 folgendes Angebot vor: - Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,2 % ab 01.05.2007 unter der Voraussetzung, dass das 13. Entgelt betriebsergebnisabhängig gezahlt werde und das Instrument der betrieblichen Entgeltabsenkung so umgestaltet werde, dass es einfacher nutzbar sei.
- Die Ärzte sollen aus der Übergangsregelung herausgenommen werden;
- Keine eigene Entgelt-Tabelle für die Ärzte; Zulagen seien denkbar.
- Das Entgeltniveau für die Ärzte solle dem Niveau der Ärzte im öffentlichen Dienst entsprechen (aber nicht den Uni-Kliniken). Auch wolle man die Inhalte des TV zwischen VKA und Marburger Bund nicht übernehmen.
- Fortbildungstage für Ärzte seien denkbar;
- Abschaffung der besonderen Staffelung für Ärzte hinsichtlich der Berufsanfängerstaffel sei denkbar:
Die Arbeitnehmerseite machte deutlich, dass das Angebot unzureichend und nicht verhandelbar sei. Was die Ärzte betrifft: Die Arbeitnehmerseite begrüßt es, dass die Übergangsregelung für die Ärzte abgeschafft werden könne; insgesamt müsse allerdings bei den Ärzten ein Niveau erreicht werden, dass dem des Tarifvertrags zwischen VKA und MB entspreche. Zur Vorgehensweise wird vorgeschlagen, dass zunächst über die Entgelterhöhung und das 13. Entgelt beraten werden solle und anschließend über die Regelungen der Ärzte. Am Freitag ( 2.3.07) boten die Arbeitgeber eine Entgelterhöhung von 1,7 % an, wenn gleichzeitig die Regelungen bezüglich 13. Entgelt und betrieblicher Öffnung aus ihrem Antrag vereinbart würden. Die Arbeitnehmerseite machte deutlich, dass auch dies ein völlig unzureichendes Angebot sei. Die Arbeitgeber wurden aufgefordert, Ihr Angebot bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. März deutlich zu verbessern, weil andernfalls eine Einigung noch im April sehr unwahrscheinlich erscheint.
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