10. November 2006Neues Tarifrecht bei den Ländern gilt seit 1. November 2006 Am 19. Mai 2006 hatten Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich nach 14 Wochen Streik auf die "Eckpunkte" für ein neues Tarifrecht bei den Ländern geeinigt. In monatelangen "Redaktionsverhandlungen" wurden daraus die Texte und Paragraphen der Tarifverträge.
Ihnen hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 26. Oktober 2006 in Kassel mit großer Mehrheit zugestimmt. Geregelt sind darin unter anderem die - nach Ländern differenzierten - Arbeitszeiten und die Jahressonderzahlung, wiederhergestellt ist die Tarifbindung der Beschäftigten. Damit gelten künftig wieder weitgehend einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für den gesamten öffentlichen Dienst. In Kraft trat das neue Tarifrecht für die Länder zum 1. November 2006.
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