16. November 2006
| | Geänderte Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet Keine Freigabe für Gesundheits und Sozialdienste incl. Pflege
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Nach dreijährigem Tauziehen und harten Auseinandersetzungen (siehe auch Berichte vom 25.01.06 und 1.02.06), hat die "Liberalisierung der Dienstleistungen" in der EU die letzte Hürde genommen. Das Europaparlament verabschiedete das Gesetz, das den Binnenmarkt innerhalb von drei Jahren für Dienstleistungen öffnen soll, mit breiter Mehrheit. Die Regelung muss nun noch formal vom Ministerrat abgesegnet werden. Anschließend müssen die EU-Staaten sie binnen drei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie soll es privaten Dienstleistern erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden. Dabei müssen sie jedoch die Gesetze des Landes einhalten, in dem sie ihre Leistung erbringen - und nicht, wie ursprünglich geplant, die ihres Heimatlandes. Der Verzicht auf das so genannte Ursprungslandprinzip soll ein Lohn- und Sozialdumping durch Anbieter etwa aus ost- oder südeuropäischen Ländern verhindern. Auch nationale Vorschriften zum Arbeits- und Verbraucherschutz sollen nicht angetastet werden. Im Gegenzug werden die EU-Staaten verpflichtet, ihre Märkte privaten Dienstleistern zu öffnen, die in einem anderen Mitgliedsland niedergelassen sind. Diese dürfen gegenüber heimischen Anbietern nicht diskriminiert werden. Jedes Mitgliedsland muss Anlaufstellen schaffen, über die Anbieter im Ausland die notwendigen Formalitäten abgewickeln können. Grundsätzlich müssen alle Anforderungen, die etwa aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gestellt werden, "erforderlich" und "verhältnismäßig" sein. Der nach langen Verhandlungen mit dem Ministerrat ausgehandelte Kompromiss schließt allerdings zahlreiche Bereiche von der Liberalisierung aus - etwa audiovisuelle Medien, Gesundheits- und Sozialdienste einschließlich der Pflege, den öffentlichen Verkehr sowie Lotterien und Spielcasinos. Das gleiche gilt für Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare sowie für "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", wie Post, Wasserversorgung oder Müllabfuhr. Vor allem Grüne und Linke kritisierten die Ausnahmeregelungen als zu vage. Abgeordnete aus Mittel- und Osteuropa beklagten hingegen den Verzicht auf das Herkunftslandprinzip. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) begrüßten die Neuregelung. Nach Auffassung des BDI wird die Neuregelung vor allem kleineren und mittleren Unternehmen zugute kommen. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) forderte die Einführung eines Mindestlohns, um den deutschen Arbeitsmarkt gegen Lohndumping zu schützen.
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