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Was ver.di gegen »ruinösen Wettbewerb« in der Sozialbranche rät

Von Judith Rösch

Der politisch gewollte Wettbewerb im Sozial und Gesundheitsbereich entwickelt sich zu einem ruinösen Konkurrenzkampf. Einrichtungen der Freien Wohlfahrtsverbände kämpfen gegeneinander, insbesondere aber auch gegen private Anbieter. Bislang heißen die grausamen Instrument ein diesem Wettbewerb: Einführung von Niedriglöhnen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Einsatz von Ein-Euro- Kräften, betriebliche Öffnungsklauseln, Notlagenregelungen, Gründung von Servicegesellschaften sowie Outsourcing bestimmter Geschäftsfelder. So wurde im Jahr 2003 den rund 25.000 Beschäftigte im Bereich der evangelischen Kirchen in Nordrhein- Westfalen das Weihnachtsgeld um 20 Prozent gekürzt oderalternativ die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf39,5 Stunden erhöht – ohne Erhöhung des monatlichen Gehaltes. Das sind nur die offiziell gemeldeten Absenkungen, die tatsächliche Zahl d sehr viel höher gewesen sein. Die Tendenz, solche betrieblichen Regelungen abzuschließen und die Einkommender Beschäftigten abzusenken, war in den Jahren2004 und 2005 weiter ansteigend. Politik und Kostenträger, unterstützt von den öffentlichen Medien, spielen die Anbieter im Sozial- und Gesundheitsmarktgegeneinander aus.

Weil die Kirchen in NRW mit einem Marktanteil von rund 70 Prozent die größten Anbieter in der Gesundheits- und Sozialbranche sind, hat ihre Lohnpolitik dramatische Auswirkungen auf die anderen Unternehmen in diesem Markt. Viele Arbeitgeber bei den Kirchen und der Diakonie stellen sich dabei selbst als Opfer dieser Entwicklung dar. Dabei sind sie mitverantwortlich für die Lohnspirale nach unten, denn sie entscheiden durch ihr eigenes Verhalten maßgeblich mit darüber, wie sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen für alle Beschäftigten im Gesundheitsbereichzukünftig gestalten werden.

Dass sie dabei sogar zum Vorreiter einer Sparpolitik auf Kosten ihrer Beschäftigten werden, scheint sie nicht zu stören. Sie haben mit ihren verschiedenen Beschlüssen die Löhne gedrückt. Beispielhaft seinen angeführt: der Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (ARK-RWL) der Evangelischen Kirche zu Niedriglohngruppen im Jahr2002 sowie die Gehaltskürzungen bei den Angestellten in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen und Integrationsfirmen im Jahr 2005. Sie führten Öffnungsklauseln für betriebliche»Notlagenregelungen« ein: mit der Arbeitsplatzsicherungsordnung 1998,der Arbeitsplatzsicherungsordnung2003 und der Beschäftigungssicherungsordnung2004.Wer die in den Arbeitsverträgen vereinbarten Arbeitsbedingungen einseitig absenkt, wird nach meiner Auffassung gegenüber seinen Beschäftigten unglaubwürdig.

Im Übrigen sägen sich die kirchlichen Einrichtungen mit dieser Vorgehensweise den Ast ab, auf dem sie sitzen. Denn die Absenkung der Einkommen führt zu einer Schwächung der gesamten Sozialversicherungssysteme und zu einer Reduzierung der Steuereinnahmen des Staates – und damit auch zu finanziellen Einnahmeverlusten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtseinrichtungen. Rund 80 Prozent der Ausgaben der Wohlfahrt werden aus öffentlichen Mitteln finanziert! Das Ergebnis dieser Lohnpolitik ist damit leicht zuprognostizieren: Die Refinanzierungsquote sinkt schneller, als sie durch Absenkungen der Personalkosten wieder aufgefangen werden kann

Die Sozialunternehmen der katholischen und evangelischen Kirche sollten ihre Wettbewerbsbemühungen in erster Linie auf die Qualität und Effizienz ihrer Dienstleistungen ausrichten. Denn hier liegen ihre Stärken, hier können sie sich somit entscheidend von den privaten Anbietern abgrenzen. Im Preiswettbewerb um die niedrigsten Personalkosten können die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände nur verlieren. Als Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen bieten und ausreichenden Lohn zahlen werden sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Diese Alternative kann in politisches Handeln praktisch umgesetzt werden. Hierzu gehört:

■ ein einheitlicher Tarifvertrag »TV Soziale Dienste«für alle Dienstleister im Gesundheitsbereich, der den TVöD zur Grundlage hat, um zu gleichen Kosten- und Refinanzierungsstrukturen zu kommen,

■ Gesundheits- und Sozialkonferenzen, um Angebot und Nachfrage in einer Region abzustimmen,

■ Optimierung der Geschäftsfelder und der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation aller in diesem Bereich tätigen Dienstleister,

■ verbindliche Personal- und Qualitätsvorgaben für alle Anbieter, vernetztes Auftreten und Agieren der Wohlfahrtsverbände gegenüber den Kostenträgern, um.

In der Entschließung des Rates der EKD von 1955hieß es noch: »Die christlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermuntern wir, sich in ihren gewerkschaftlichen Organisationen entschieden umeine gerechte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung zu bemühen.« So gesehen wäre die dringlichste Aufgabe der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände, den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) zu übernehmen. Damit würden sich die Kirchen aktiv daran beteiligen, eine neue Leitwährung im Gesundheits- und Sozialbereich zu schaffen. Immerhin sind die Kirchen und ihre Einrichtungen mit einem Umsatz von rund 50 Millionen Eurobundesweit und fast 1,9 Millionen Beschäftigten der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.

Wir brauchen vor allem für die Beschäftigten, die für Alte, Kranke, Kinder, Pflege- oder Betreuungsbedürftige und ihre Angehörigen da sind, Verbesserungen. Das heißt:

■ Zeit für menschliche Zuwendung und bessere Betreuung,

■ eine ausreichende Refinanzierung durch die Kostenträger,

■ einheitliche und gute Arbeits- und Einkommensbedingungen,

■ zukunftssichere Arbeitsplätze,

■ Anerkennung der in diesem Bereich geleisteten Tätigkeiten,

■ verbesserte Qualit und Professionalit dieser Dienstleistungen.

Vergleicht man nun die Positionen der EKD aus den1950er Jahren mit denen der Kirchenkonferenz von2005, so wundert man sich schon über den Wandel der Evangelischen Kirchen in Hinblick auf ihre Stellung im Rahmen der sozialen Ordnung. Hieß es noch1959: »Die Kirche sieht im Tarifvertrag ein Element der sozialen Rechts- und Friedensordnung in der gegenwärtigen Gesellschaft. Sie betrachtet ihn als ein Mittel zum Ausgleich zwischen Interessen der Sozialpartner, um die soziale Auseinandersetzung zu begrenzen und in institutionelle, rechtliche Formen zu überführen ...« so äußerte sich die Kirchenkonferenz im Jahr 2005 folgendermaßen: »Wird die bisherige Anbindung an das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstesgelöst, können mit dem eigenen System der Arbeitsrechtssetzung (Dritter Weg) besser Prioritätengesetzt werden, die für die Erfüllung kirchlicher Aufgabenadäquat sind.« In der Begründungsschrift zum Beschluss der Kirchenkonferenz wird diese Aussage noch etwas präziser: »Vielmehr muss es darum gehen, mit dem zu erarbeitenden Tarifwerk ein Gestaltungsmittel für Kirche und Diakonie zu schaffen, das dazu beiträgt, die begrenzten finanziellen und personellen Mittel optimal für die Erfüllung kirchlicher und diakonischer Aufgaben einzusetzen.

«Ich übersetze das so: Der Dritte Weg dient als innerkirchliches Steuerungssystem zur Durchsetzung von Wettbewerbsvorteilen gegenüber nicht-kirchlichen Anbietern im Gesundheits- und Sozialmarkt. Weder der Schutz und die Beteiligungsrechte durch Tarifverträge noch ihre materiellen Inhalte sind für die Beschäftigten bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gewollt.

Wo sich aber Kirchen gegen den Geist ihrer eigenen Wertegemeinschaft wenden, schaden sie sich sowie ihrem Ansehen und ihrer Glaubwürdigkeit. Dem Anspruch der christlichen Soziallehre kann nur entsprochen werden, wenn soziale Gerechtigkeit und Arbeitsleistung verbunden werden.

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