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29. März 2007

Mindestlohn weiter umstritten

 

Trotz der Teileinigung zu Niedriglöhnen streitet die Koalition weiter über die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Auch die gestrige Koalitionsrunde konnte die Kontroverse bei einem vertraulichen Treffen im Kanzleramt nicht entschärfen.

Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit hatten sich Experten von Union und SPD auf Kombilohn-Modelle für junge Menschen und schwer vermittelbare Erwerbsfähige verständigt. Die Linksfraktion unterstützt die von der SPD initiierte Unterschriftenaktion für gesetzliche Mindestlöhne.

Von 2,14 Euro Lohn leben?

Koalition kommt um Lösungen für den Niedriglohnsektor nicht mehr herum.

 

Die Diskussion um Mindestlöhne hat inzwischen auch die CDU erreicht. Sie ist auf das Verbot "sittenwidriger" Löhne eingeschwenkt und hat sich darauf mit der SPD im Koalitionsausschuss geeinigt. Sittenwidrig, so Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, sollen Löhne sein, die 20 bzw. 30 Prozent unterhalb der tariflichen bzw. ortsüblichen Löhne liegen. Warum diese Einigung? Die Unionsparteien befürchten, die SPD könnte sich mit ihrer Unterschriftensammlung zum populären Thema Mindestlohn als soziale Kraft positionieren, während sie selbst wegen ihrer Ablehnung menschenwürdiger Mindestlöhne ins Abseits geraten könnte.

Die Manöver der Regierungsparteien zeigen: Sie kommen nicht mehr an der Tatsache vorbei, dass es in Deutschland inzwischen massenweise menschenunwürdige Löhne gibt. Und sie arbeiten sich an dem Standard ab, den ver.di und die Gewerkschaft NGG mit ihrer Kampagne in der Öffentlichkeit gesetzt haben: dem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Aber die Vorschläge von Union und SPD lösen das Problem nicht. Im Friseurhandwerk Sachsen liegt die unterste Tarifvergütung bei 3,06 Euro. Sittenwidrig wären demnach Löhne erst unterhalb von 2,45 Euro bzw. 2,14 Euro (20 bzw. 30 Prozent unter Tarifniveau). Im Bewachungsgewerbe Berlin wäre die Sittenwidrigkeit bei 4,11 bzw. 3,60 Euro gegeben, im privaten Transportgewerbe Sachsen-Anhalt bei 4,37 bzw. 3,82 Euro - eine offensichtliche Farce.

Die Sozialdemokraten wollen darüber hinaus in einigen Branchen den niedrigsten Tariflohn durch gesetzliche Verfügung für allgemeinverbindlich erklären. Auch dieser Vorschlag löst das Problem nicht, denn in zahlreichen Branchen können die Gewerkschaften aufgrund des niedrigen Organisationsgrades keine existenzsichernden Löhne tarifieren. Oder gelbe Gewerkschaften bringen sich durch Dumpingtarife weit unter dem Existenzminimum ins Geschäft. Und in vielen Bereichen insbesondere Ostdeutschlands gibt es gar keine Tarifbindung."Arm trotz Arbeit", also sittenwidrige Ausbeutung, wird nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro verhindert, so auch die Losung von ver.di.

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