30. März 2007Gesundheitsreform was kommt wann? Die Gesundheitsreform kommt in Etappen. Zu den Kernpunkten zählen die Einführung des Gesundheitsfonds und eine Pflicht zur Versicherung ab 2009. Wir haben die wichtigsten Änderungen chronologisch zusammengefasst. Februar 2007 Schon Anfang Februar wurde der Wechsel von gesetzlich Versicherten in die private Krankenversicherung erschwert. Nur wer mindestens drei Jahre mit seinem Einkommen vom Stichtag 2. Februar 2007 an über der Versicherungspflichtgrenze liegt, darf jetzt noch zu den Privaten wechseln. Bisher war hier der Verdienst aus dem letzten Jahr maßgeblich. 1. April 2007 Die gesetzlichen Krankenkassen können ab April Wahltarife anbieten, z. B. Tarife mit Selbstbehalt, bei denen der Versicherte Kosten anteilig selbst übernimmt. Hier wird der Versicherte mit einer Prämie belohnt, wenn er die Tarifbedingungen einhält. In der Regel gilt eine Bindungsfrist für den gewählten Tarif. Daneben wird aber auch z. B. ein Hausarzttarif angeboten, bei dem gesetzlich Versicherte immer zuerst ihren Hausarzt besuchen müssen. Auch hier erhalten Versicherte Prämien. Eine Beschränkung der Leistungen gibt es bei Gesundheitsproblemen nach Schönheits-OPs, Piercings, Tattoos und weiteren so genannten medizinisch nicht indizierten Maßnahmen. Patienten müssen sich hier in Zukunft an den Kosten beteiligen. Patienten, die nicht mehr krankenversichert sind, in der Vergangenheit jedoch bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren, müssen von ihrem letzten Versicherungsunternehmen wieder aufgenommen werden. Früher privat Versicherte haben die Wahl zwischen den privaten Krankenversicherungen. Krankenhäuser können bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen etwa einer Mukoviszidose Leistungen ambulant erbringen. Auch eine Reihe von Impfungen sowie Eltern-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen der Krankenkassen. Tabletten sind in der Apotheke dann auch einzeln zu haben. Bei einer Verordnung von innovativen (meist teuren) Arzneimitteln, z. B. aus dem Bereich der Bio- und Gentechnologie, muss in Zukunft die Zweitmeinung eines eigens dafür ausgewiesenen Arztes eingeholt werden. Dies dient der Wirtschaftlichkeit und der Patientensicherheit. 1. Juli 2007 Nichtversicherte, die früher einmal in der privaten Kasse waren oder dieser zuzurechnen sind (z. B. Selbstständige), müssen von dieser Versicherung wieder aufgenommen werden. Dafür ist der Standardtarif vorgesehen. Wer den Tarif nicht zahlen kann, erhält Zuschüsse. 1. Januar 2008 Die Regeln für die Begrenzung der Zuzahlungen bei chronisch Kranken werden geändert. Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungsprogrammen teilgenommen hat, muss maximal ein Prozent des Einkommens zuzahlen ansonsten gelten zwei Prozent des Einkommens. 1. Juli 2008 Ein Spitzenverband löst die sieben Krankenkassenspitzenverbände ab. 1. Januar 2009 Der Gesundheitsfonds wird eingeführt. Ab 2009 wird es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland geben. Dann besteht auch eine Versicherungspflicht. Bei der privaten Krankenversicherung wird 2009 außerdem ein Basistarif eingeführt, der Neukunden bei einem späteren Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung eine Mitnahme der Altersrückstellungen ermöglicht. Risikozuschläge gibt es in diesem Tarif im Gegensatz zu den sonst üblichen Tarifen der privaten Versicherer nicht. Für Altkunden der privaten Versicherer ist der Tarif generell nur bis zum 30. Juni 2009 offen, es gibt aber Ausnahmen, z. B. für ältere oder finanziell weniger gut gestellte Menschen. Weitere Informationen sind zu finden auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit www.die-gesundheitsreform.de.
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