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III. Ausbildungsvertrag

 

1. AUSBILDUNGSVERTRAG

Zwischen

_______________________________________

vertreten durch (Träger der Ausbildung)-

und

Frau/Herr*__________________________

geboren am_________________________

wohnhaft in_________________________

- Auszubildende/Auszubildender* -

mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters*

Frau/Herrn*_________________________

Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche.

Die Evangelische Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben genannte Einrichtung ist dem Diakonischen Werk angeschlossen. Sie dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Arbeitnehmerinnen dieser Einrichtung arbeiten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung.

Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen:

§ 1

(1) Die/Der* Auszubildende wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf einer/eines* ___________________________________________ ausgebildet.

(2) Die sachliche und zeitliche Berufsausbildung ergibt sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.

§ 2

(1) Die Berufsausbildung beginnt am ________________ und endet am _______________.

(2) Die ersten drei Monate der Berufsausbildung sind Probezeit. Wird die Berufsausbildung während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.

§ 3

Das Berufsausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 in seiner jeweils gültigen Fassung und der Anlage Ausbildung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (AVR-K) in der jeweils gültigen Fassung. Sie sind im Auszug als Anlage beigefügt.

§ 4

Die/Der* Auszubildende ist verpflichtet, die vorgeschriebene Berufsschule regelmäßig und pünktlich zu besuchen und auch an anderen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie/er* von der Trägerin/ vom Träger* der Ausbildung freigestellt ist.

§ 5

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach den für die Arbeitszeit der entsprechenden gleichaltrigen Arbeitnehmerinnen jeweils geltenden Regelung.

Sie beträgt zurzeit ____________ Stunden.

§ 6

Die/Der* Auszubildende erhält ein monatliches Ausbildungsentgelt nach Maßgabe der Anlage II - Ausbildungsentgelt - der AVR-K.

Sie beträgt zur Zeit:

___________________¤ im ersten Ausbildungsjahr

___________________¤ im zweiten Ausbildungsjahr,

___________________¤ im dritten Ausbildungsjahr,

___________________ ¤ im vierten Ausbildungsjahr,

Das Ausbildungsentgelt wird auf ein von der/dem* Auszubildenden eingerichtetes Girokonto im Inland eingezahlt, so dass die/der* Auszubildende am 16. des Monats darüber verfügen kann.

§ 7

Die/Der* Auszubildende erhält Erholungsurlaub nach § 32 der AVRK.

Hiernach beträgt der Erholungsurlaub zurzeit

Vom ___________bis 31. Dezember 20 ________Ausbildungstage,

vom 1. Januar 20___bis 31. Dezember 20_______Ausbildungstage,

vom 1. Januar 20___bis 31. Dezember 20_______Ausbildungstage,

vom 1. Januar 20___bis____________ 20____ __Ausbildungstage,

vom 1. Januar 20___bis____________20_______Ausbildungstage,

§ 8

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von der/dem* Auszubildenden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von der Trägerin/vom Träger* der Ausbildung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsabschluss ordentlich gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten der Kündigungsfrist,

b) von der/dem* Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie/er* die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Abs. 2 unter der Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen der bzw. dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

§ 9

Änderungen und Ergänzungen dieses Berufsausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Ort, Datum Ort, Datum

Unterschrift Ausbildende/Ausbildender*

Unterschrift Auszubildende/Auszubildender*

Unterschrift der gesetzlichen Vertreter**

der/des* Auszubildenden

Vater_______________________________

Mutter______________________________

* Nichtzutreffendes bitte streichen

** Ist die gesetzliche Vertreterin bzw. der gesetzliche Vertreter ein Vormund oder eine Pflegerin bzw. ein Pfleger, verpflichtet sie bzw. er sich, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Wirksamkeit des Vertrages erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts unverzüglich beizubringen.

 

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