03. August 2009 | | Kritik der Caritas Mitarbeitervertretungen in offenem Brief Altenpflege nach dem Discounterprinzip |
Der Streit um die Übernahme der Caritas-Altenheime durch das Evangelische Johannesstift aus Berlin wird nun auch vor dem Kirchlichen (Katholischen) Arbeitsgericht in Hamburg ausgetragen. Die Mitarbeitervertretungen zweier Einrichtungen kündigten am Freitag eine entsprechende Klage an, ihr Anwalt Ulrich Hammer begründete dies mit der Verletzung der Mitbestimmungsrechte der MAV´en. Der juristische Streit entzündet sich an der Frage der Zustimmung zu den neuen Arbeitsverträgen. Die Mitarbeitervertretungen halten die neuen Verträge für ungültig, solange sie nicht zugestimmt haben. Denn ihrer Auffassung nach sind diese erheblichen Vertragsänderungen wie Neueinstellungen zu behandeln und deshalb mitbestimmungspflichtig. Das Johannesstift, wies, was nicht überrascht, die Vorwürfe zurück. Es sieht die Mitbestimmung nicht verletzt: Die Eingruppierung der Mitarbeiter in den neuen Verträgen sei vorbehaltlich der Zustimmung der Arbeitnehmervertreter erfolgt, erklärte deren Geschäftsführer W. Wesemann. Unterstützt von katholischen Arbeitnehmervertretern aus dem gesamten Bundesgebiet, haben sich die niedersächsischen Caritas-Mitarbeitervertreter und die Arbeitnehmerseite der Regionalkommission Nord (zuständige Arbeitsrechtliche Kommission),an die Bischöfe, den niedersächsischen Ministerpräsidenten und die Landtagsabgeordneten gewandt. In ihrem offenen Brief werfen sie der Caritas und dem Johannesstift vor, dem Bemühen um Qualität in der Pflege zu schaden und einer Altenpflege nach dem Discounterprinzip Vorschub zu leisten. Näheres siehe auch in den aktuelellen Presseberichten
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