12. August 2009
 | | Arbeitsgericht rügt Benachteiligung VW-Leiharbeiter bekommen Job wieder Streikende bei Wiedereinstellung offenbar bewusst übergangen |
Die Nicht-Berücksichtigung von VWN - Hungerstreikenden bei der Wiedereinstellung durch die Wolfsburg AG war nicht rechtens, urteilte das Arbeitsgericht Hannover gestern. Große Freude bei neun ehemaligen VW-Leiharbeitern, die im März eine dreiwöchige Mahnwache mit Hungerstreik vor dem Tor von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) organisiert hatten. Gestern urteilte die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes, dass ihre Nichtberücksichtigung bei der Wiedereinstellung durch die VW-interne Leiharbeitsfirma Wolfsburg AG eine Benachteiligung gewesen sei. Die Leiharbeiter erhalten daher rückwirkend zum 1. April ihre befristeten Arbeitsverträge, alternativ die Vergütung bis heute. Die Klage eines zehnten Leiharbeiters wies das Gericht ab. Die Richterin Sylvia Bittens sah es als erwiesen an, dass die Leiharbeitsfirma die Männer auf einer Ranking - Liste mit sozialen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienstand übervorteilt habe. Weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung genutzt hätten, seien sie bei der Wolfsburg AG offensichtlich in Ungnade gefallen. Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot, so die Richterin. Die Verhandlung hat ergeben, das "die Liste eine eine Farce war," so der Anwalt der Leiharbeitnehmer. Tatsächlich legte die Anwältin der Wolfsburg AG dem Gericht ein internes Papier vor. Daraus war ersichtlich, dass die Kläger auf Grund ihrer Familiensituation hätten wieder eingestellt werden müssen. Ganz oben auf der Liste war Endri Mahmutaj, er hatte den Streik mit organisiert. Aber: Kein Anruf stand als Vermerk hinter seinem Namen. Eine Sprecherin der Wolfsburg AG wollte das Urteil, gegen das eine Berufung möglich ist, noch nicht näher kommentieren. Wir warten die schriftliche Begründung ab.
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