Wir über uns
Kontakt
Arbeitshilfen
Fortbildungen
ARK
Rechtsprechung
Link-Sammlung
Video-Podcast
Suche von A bis Z
Mailing
AGMAV  Archiv  Meldungen  Meldungen 2009  August_2009

12. August 2009

 


/Aktuell/Bilder/Logos/VW Nutzfahrzeuge logo.gif
 

Arbeitsgericht rügt Benachteiligung

VW-Leiharbeiter bekommen Job wieder

Streikende bei Wiedereinstellung offenbar bewusst übergangen

Die Nicht-Berücksichtigung von VWN - Hungerstreikenden bei der Wiedereinstellung durch die Wolfsburg AG war nicht rechtens, urteilte das Arbeitsgericht Hannover gestern. Große Freude bei neun ehemaligen VW-Leiharbeitern, die im März eine dreiwöchige Mahnwache mit Hungerstreik vor dem Tor von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) organisiert hatten. Gestern urteilte die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes, dass ihre Nichtberücksichtigung bei der Wiedereinstellung durch die VW-interne Leiharbeitsfirma Wolfsburg AG eine Benachteiligung gewesen sei.

 

Die Leiharbeiter erhalten daher rückwirkend zum 1. April ihre befristeten Arbeitsverträge, alternativ die Vergütung bis heute. Die Klage eines zehnten Leiharbeiters wies das Gericht ab. Die Richterin Sylvia Bittens sah es als erwiesen an, dass die Leiharbeitsfirma die Männer auf einer Ranking - Liste mit sozialen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienstand übervorteilt habe. Weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung genutzt hätten, seien sie bei der Wolfsburg AG offensichtlich in Ungnade gefallen. Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot, so die Richterin.

 

Die Verhandlung hat ergeben, das "die Liste eine eine Farce war," so der Anwalt der Leiharbeitnehmer. Tatsächlich legte die Anwältin der Wolfsburg AG dem Gericht ein internes Papier vor. Daraus war ersichtlich, dass die Kläger auf Grund ihrer Familiensituation hätten wieder eingestellt werden müssen. Ganz oben auf der Liste war Endri Mahmutaj, er hatte den Streik mit organisiert. Aber: „Kein Anruf“ stand als Vermerk hinter seinem Namen. Eine Sprecherin der Wolfsburg AG wollte das Urteil, gegen das eine Berufung möglich ist, noch nicht näher kommentieren. „Wir warten die schriftliche Begründung ab.“

 


Zurück

Aktuell
 

/Aktuell/Bilder/button_Magdeburg_250.gif#xxs
Aktuelle Meldungen

 

/Aktuell/Tarifbewegung Diakonie/Logo-Zukunft-verlaesslich-gestalten.jpg
 Tarifbewegung Diakonie

 

Informationen

/Aktuell/Bilder/Presse.gif

  Für die Presse

 



Direkt
 

 

/Aktuell/Video-Podcast/video-start.jpg

Aktuelle Videos


 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-EKD#xxs

AVR-EKD (01.11.2007) 
 ( TEXT)

 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-K#xxs

AVR-K (01.03.2009)
(PDF) (TEXT)  

 

/Aktuell/Bilder/Logos/MVG-K#xxs

MVG-K (01.05.2005)
(PDF) (TEXT)

 

/Direkt/MVG-EKD/MVG-EKD-100.jpg#xxs

MVG - EKD
(PDF) Text

Archiv
 

Themen

Meldungen

 

Infodienst
 
Neues von der ag mav per Mail:

E-Mail:
 
   abonnieren
   abbestellen