14. August 2009
 | | Studie der Universität Göttingen Niedriglohnsektor weitet sich aus |
Immer mehr Beschäftigte in Niedersachsen können mit dem Einkommen ihre Existenz nicht mehr sichern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Göttingen im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Niedersachsen. "Der Niedriglohnsektor weitet sich immer mehr aus", sagte Markus Krüsemann von der Uni Göttingen am Donnerstag in Hannover. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte arbeite für einen Stundenlohn von weniger als 9,62 Euro. In einzelnen Branchen seien Niedriglöhne von vier bis fünf Euro keine Seltenheit. Die Angaben basieren auf Zahlen von 2007. Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde. Wir haben praktisch ein ungebremstes Wachstum, so Krüsemann. Problembranchen sind danach vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Bäckereihandwerk, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Einzelhandel. Es ist tatsächlich so, dass in den Branchen teilweise Niedriglöhne von vier bis fünf Euro keine Seltenheit geworden sind, sagte Krüsemann. Zudem sinke das Lohnniveau bei den niedrig vergüteten Jobs wie in allen Bundesländern in Westdeutschland auch in Niedersachsen weiter ab. Der durchschnittliche Stundenlohn ist von 2003 bis 2007 von 7,18 Euro auf 6,88 Euro gesunken, brutto, sagte Krüsemann. Die Kurzfassung der Studie >> zum download pdf ca 3 MB Rund 623.000 Beschäftigte in Niedersachsen arbeiten zu Niedriglöhnen DGB fordert gesetzlichen Mindestlohn als Schutzlinie "Rund 21,5 Prozent aller knapp 2,9 Millionen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen arbeiten im Niedriglohnsektor." "Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagte Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, angesichts der Ergebnisse der Studie. "Den Staat kostet die Subventionierung von Niedriglöhnen durch aufstockende Hartz IV-Mittel jährlich allein in Niedersachsen die horrende Summe von 420 Millionen Euro. Es ist an der Zeit, dass die Politik endlich konsequent handelt. Der Flickenteppich-Kompromiss der Großen Koalition auf Bundesebene erfasst längst nicht alle Branchen und nützt vielen Beschäftigten nichts. Wir brauchen dringend einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro als Schutzlinie für Bereiche, in denen Tarifverträge nicht durchsetzbar sind." Bernhard Hemsing, stellvertretender Vorsitzender des Landesbezirk Nord der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, kritisierte die tariflosen Zustände im Bäckereihandwerk: "Stundenlöhne von vier oder fünf Euro sind keine Seltenheit. Ein Mindestlohn würde eine klare Grenze ziehen." Auch die knapp 74.000 MinijobberInnen im niedersächsischen Gastgewerbe (Stand 2008) hätten durch einen Mindestlohn von 7,50 Euro eine bessere Entlohnung. Im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten schon seit Jahren mehr MinijobbeInnen als Voll- und Teilzeitkräfte. In Niedersachsen liegt der Anteil der geringfügigen Beschäftigung dabei höher als im Bundesschnitt. Siegfried Sauer, ver.di-Landesleiter Niedersachsen-Bremen, verwies auf die niedrigen Löhne im Einzelhandel und Bewachungsgewerbe: "Diese beiden Branchen sind ein weiterer Beweis dafür, dass nicht überall die Tarifautonomie existenzsichernde Löhne gewährleistet. Auch in diesen beiden Branchen sind zudem viele Arbeitgeber nicht tarifgebunden. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn kann Lohndumping stoppen und einen gesetzlichen Mindeststandard, wie zum Beispiel auch bei der Arbeitszeit und dem Urlaub, sichern."
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