17. August 2009  | | Thüringer Schiedsstelle nach § 76 SGB XI :
Diakonie-Tarif ist angemessen |
Halle (epd). Die Thüringer Schiedsstelle hat die Pflegekassen verpflichtet, die Vergütung der Diakonie als wirtschaftlich angemessen zu bewerten. Das geht aus der Begründung eines Schiedsspruches hervor, der nach Angaben der Diakonie Mitteldeutschland am 4. August zugestellt wurde. Der Dachverband sprach von einem positiven Signal für die leistungsgerechte finanzielle Anerkennung der Arbeit in der Pflege. Der Spruch sei von hoher Bedeutung, weil gemeinnützige Einrichtungen mit tarifgemäßer Vergütung im Wettbewerb bisher zum Teil erhebliche finanzielle Nachteile tragen müssten. Hintergrund der Entscheidung vom 28. Juli ist die Klage des Augusta-Viktoria-Stiftes in Erfurt. Es hatte von den Kostenträgern eine tarifübliche Vergütung für zusätzliche Beschäftigte nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz ( § 87 b) gefordert. Das hatten die Pflegekassen jedoch abgelehnt. Ihre Begründung: Für diese Mitarbeiter sei der gesetzliche Mindestlohn ausreichend. Das sah die Schiedsstelle anders und folgte der Linie des Bundessozialgerichtes, das im Januar entschieden hatte, dass die aus Tarifbindungen resultierenden Personalkosten als wirtschaftlich angemessen bewertet werden müssen (siehe Meldung vom 07. Februar 2009).
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