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30. August 2009

 

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Die Maske ist gefallen: Diakonische Arbeitgeber nach Gutsherrenart

Generalangriff auf die Rechte der diakonisch Beschäftigten

Der Arbeitgeberverband in der Diakonie belügt die eigenen Beschäftigten, setzt Arbeitsrecht ohne Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und speist die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Almosen ab. Statt in der bisher zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommission den Arbeitnehmervertretern endlich ein Angebot zu unterbreiten, das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Diakonie dasselbe Einkommen gewährleistet wie bei der Caritas, dem öffentlichen Dienst und anderen Anbietern im Sozial- und Gesundheitswesen, fordert der VdDD (der Diakonische Arbeitgeberverband) seine Mitglieder auf, einseitig an die Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 4% ab Juli 2009 auszuzahlen. Damit zeigen die Arbeitgeber einmal mehr, dass sie keine Parität wollen, sondern einseitig die Bedingungen diktieren möchten.


 

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn die Beschäftigten auf die Idee kämen, einseitig im "Vorgriff auf evtl. Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission" eine Stunde weniger pro Woche zu arbeiten. (Das entspricht knapp 4% Entgelterhöhung.)

Die Arbeitgeber lügen in Ihrem Schreiben, sie hätten Gehaltserhöhungen von 8% angeboten. Jeder der die 4 Grundrechenarten beherrscht, weiß, dass es nur die Hälfte ist und das auch erst am Ende des Jahres 2010.

Die Arbeitgeber lügen in einem Schreiben an die Beschäftigten weiterhin, dass es an den Arbeitnehmervertretern in der Kommission liegen würde, dass es dort bisher zu keinem Beschluss gekommen ist. Richtig ist, dass die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen.

Die Arbeitgeber lügen weiter ihre Beschäftigten an, wenn sie behaupten, dass der Abschluss von Tarifverträgen und ein darauf gerichteter Streik in der Diakonie unzu-lässig seien. Nicht nur das bisher einzige zu der Frage erstellte Rechtsgutachten, sondern auch der vorsitzende Richter des höchsten evangelischen Kirchengerichts sagen klar das Gegenteil!
Der Vorsitzende des diakonischen Arbeitgeberverbandes, Prof. Dr. Markus Rückert ist Vorstandmitglied des Bundesverbandes deutscher Arbeitgeberverbände, einem Zusammenschluss von Verbänden, deren vordringlichste Aufgabe der Abschluss von Tarifverträgen ist. Dennoch polemisiert dieser Arbeitgebervertreter in arrogantester Weise gegen die Gewerkschaft Ver.di und verunglimpft damit auch zahlreiche Beschäftigte der Diakonie, die aus gutem Grund Mitglied dieser Gewerkschaft sind.

Die diakonischen Arbeitgeber setzten alles daran, ihre kirchliche Sonderstellung einzig und allein dazu zu nutzen, sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen: Sie zahlen weniger Gehalt als ihre gemeinnützigen Mitbewerber oder der Staat, sie verschlechtern weiter die sowieso schon schlechten Mitbestimmungsmöglichkeiten diakonischer Mitarbeitervertretungen und lassen sich das alles einzig und allein vom Steuerzahler und der Versichertengemeinschaft bezahlen.

Die diakonischen Arbeitgeber reden von Dienstgemeinschaft und partnerschaftlichen Konfliktlösungen und tun das Gegenteil. Und die Kirche? Sie schaut zu und tut nichts dagegen.

Nur zwei Beispiele: Das christliche Jugenddorfwerk (CJD) setzt seit jeher die Arbeit-bedingungen einseitig ohne jegliche Beteiligung der Beschäftigten fest. Das CJD verstößt damit auf schlimmste Weise gegen das angebliche Selbstverständnis von Diakonie und Kirche, im Rahmen der Dienstgemeinschaft partnerschaftlich das Arbeitsrecht zu setzen. Kirchliche und diakonische Aufsichtgremien tun nichts dagegen. Jahrzehntelange Scheinheiligkeit.
Das Johannesstift Berlin übernimmt für ca. 10 Mio. Euro Caritas-Altenhilfeeinrichtungen in Hannover und stellt gleichzeitig einen Antrag auf wirtschaft-liche Notlage, um die Gehälter der Beschäftigten noch weiter abzusenken, damit die Expansion ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlt wird.

Wir wissen natürlich auch, dass es Personen in diakonischen Einrichtungsleitungen und kirchlichen Gremien gibt, für die fairer Interessenausgleich noch kein Fremdwort geworden ist. Diese Menschen finden zu Recht das Vorgehen der Repräsentanten des VdDD abstoßend. Solange sie dies nicht deutlich artikulieren, leisten auch sie dem zerstörerischen Gebaren der Antreiber des Arbeitgeberverbandes Vorschub.

Fazit: Die Diakonischen Arbeitgeber nutzen ihre vermeintliche Sonderstellung als kirchliche Einrichtungen schamlos aus. Die Kirche tut nichts dagegen. Die diakoni-schen Arbeitgeber verlassen durch ihre einseitigen Maßnahmen das bisherige Kommissionsmodell.
Somit bleibt den diakonischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gar nichts an-deres mehr übrig, als mit der zuständigen Gewerkschaft für einen Tarifvertrag zu kämpfen (und dies mit allen legalen Mitteln), wenn sie nicht ausschließlich auf die Almosen angewiesen sein wollen, die der diakonische Gutsherr ihnen zuwirft.


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